ALLRIS - Auszug

14.11.2018 - 8 Beratung des Haushaltsentwurfes 2019

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Verlaufsprotokoll

Herr Lühring macht eine Einführung zum Gesamthaushalt des Landkreis Uelzen sowie des Teilhaushaltes des Jugendamtes.

 

Anschließend stellt er das Produkt 051-01 „Unterhaltsvorschuss“ vor. Das operative Ziel bleibt auch in 2019 bestehen. Der Posten Kostenerstattung steigt im Vergleich zu den Vorjahren an. Das hat mit den in Kraft getretenen Gesetzesänderungen in 2017 zu tun. Die Anzahl und Gruppe  der Leistungsberechtigten ist durch die Gesetzesänderung größer geworden. Das spiegelt sich in der Zahl der Anträge wider. Die Fallzahl lag im Oktober 2018 bei 1107 und somit ergibt sich eine Verdoppelung der Fälle im Vergleich zum Vorjahr. 

 

Produkt 051-02 „Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege“. Der Ansatz für Sprachförderung wurde erhöht, das ergibt sich aus der Gesetzesänderung vom 22.06.2018. Die erhöhten Ausgaben im Bereich Sprachförderung werden durch die Einnahmen von Landesmitteln gedeckt. In der Kindertagespflege werden derzeit 457 Kinder betreut, davon sind 239 unter drei Jahre alt. Etwa 100 Kinder sind zwischen drei und fünf Jahren alt und beitragsfrei. Aufgrund der Beitragsfreiheit im Kindergarten erhalten die Gemeinden einen Ausgleich für die Elternbeiträge, dieser wird entsprechend der Anzahl der Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren (laut Statistik des Landesamtes) auf die Gemeinden verteilt. Herr Lühring benennt die geplanten Investitionen im Kindertagesstättenbereich. Nach tagesaktuellem Stand haben sich die geplanten Investitionskosten um 72.000 Euro erhöht und betragen jetzt 1,25 Millionen Euro. Der Haushaltsplan muss noch entsprechend angepasst werden. Die geplanten Investitionskosten betreffen die Kitas in Bad Bevensen, den Bauwagen für den Waldkindergarten in Uelzen, die Kita in der Gartenstraße in Uelzen, Wriedel, Wrestedt, Bienenbüttel, die Erweiterung in der Bodwedeschule in Ebstorf und die Kita in Suderburg. 

 

Anschließend wird das Produkt 051-03 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ vorgestellt. Im Bereich der Jugendarbeit gibt es eine Steigerung der Kosten durch die Projekte Jugend Stärken im Quartier und Pro Aktiv Center. Beide Projekte werden durch ESF-Mittel gefördert. KTA Hyfing bittet darum, dass Jugend Stärken im Quartier in einer der zukünftigen Ausschusssitzungen vorgestellt wird. Folgende Anträge auf Erhöhung sind eingegangen und werden dem Protokoll angehängt. Antrag des Kreisjugendrings mit einer Erhöhung auf 5.000 Euro und Lebensraum Diakonie mit dem Projekt HALT (Protokollanlagen 1 und 2).

 

Weiter wird das Produkt 051-04 „Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfen“ vorgestellt. Bei den Aufwendungen für aktives Personal gibt es eine Personalaufwandssteigerung in Höhe von 361.300 Euro, diese stellt sich wie folgt dar: 110.000 Euro Erhöhung des Personalaufwands durch die pauschale Reduzierung des Personalaufwands im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Haushaltsjahr 2018; 190.000 Euro für eine zusätzliche Teamleitungsstelle Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) und zwei Stellen Sachbearbeitung WJH; 61.000 Euro Steigerung für Personalaufwand durch Tariferhöhung.

Die erhöhten Kosten bei den Transferaufwendungen resultieren aus der Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe, Heimerziehung, Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen sowie ambulante Hilfen. Es gibt eine Nachfrage zum Sperrvermerk des Kinderschutzbundes. Es wird erklärt, dass dieser für 2018 gilt. Der Kinderschutzbund hat einen Antrag auf

3.000 Euro eingereicht und profamilia eine Erhöhung um 1.000 Euro für die sexualpädagogische Gruppenarbeit (Protokollanlage 3 und 4).

 

Im Produkt 051-05 „Beistandschaften, Amtspflegschaften und -vormundschaften, Beurkundung“ gibt es nur Aufwendungen und keine Erträge. Im Bereich Aufwendungen aktives Personal gibt es eine Erhöhung um 60.000 Euro, davon entfallen 15.000 Euro auf die Steigerung Personalaufwand durch Tariferhöhung und 48.000 Euro auf die Nachbesetzung eine Stelle Sachbearbeitung.

 

Abschließend erläutert Herr Lühring das Produkt 051-06 „Einrichtungen der Jugendarbeit“. Hier gibt es ein neues operatives Ziel, welches besagt, dass Handlungsempfehlungen zu Angeboten und Auslastung der drei Freizeiteinrichtungen bis zum 30.09.2019 mit dem Jugendhilfeausschuss abzustimmen sind. Herr Borger erklärt, dass die drei Einrichtungen wichtig für die Kinder- und Jugendarbeit sind und aus fachlicher Sicht erhalten bleiben sollten. KTA Hyfing erkundigt sich, ob der Jugendhilfeausschuss die Einrichtungen kennen lernen könnte. Es wurde in Aussicht gestellt, dass eine der nächsten Ausschusssitzungen in der Jugendbildungsstätte in Oldenstadt stattfinden könnte. In den Einrichtungen in Bruchtorf und Wieren sind die erwirtschafteten Erträge leicht angestiegen, Oldenstadt bleibt relativ konstant. In den Transferleistungen sind bspw. die Ausgaben für die Nutzung der Teilnehmenden für das Schwimmbad in Wieren enthalten. Auf Nachfrage von KTA Munstermann wird erläutert, dass die Abschreibungen relativ gering sind, da der Landkreis nicht Eigentümer des Gebäudes in Bruchtorf ist. Für das Gelände der Jugendbildungsstätte in Oldenstadt gibt es verschiedene Nutzer, die Kosten werden allerdings anteilig auf alle umgelegt. Die Jugendbildungsstätte muss Brandschutzauflagen erfüllen, so dass in 2019 noch eine Brandschutztreppe angebracht wird.

 

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Anlagen