ALLRIS - Auszug

12.02.2019 - 6 Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Obere...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger führt anhand der Vorlage in den Sachverhalt ein. KTA Hyfing nimmt Bezug zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Uelzen. Dort wird für den Bereich Eimke ausgeführt, dass dies ein Gebiet für die Erholung sei. Insbesondere die vorhandenen Heideflächen und das Gerdautal erfüllen diesen Zweck. Durch das Betretungsverbot, welches in der Verordnung enthalten sei, würde aus seiner Sicht ein gegensätzlicher Beschluss zum RROP gefasst werden. Dazu führt Herr Dittmer aus, dass das RROP das Gebiet ebenfalls als Vorranggebiet für Natur und Landschaft darstelle. Aufgrund der vorhandenen Arten (z.B. Eisvogel und Kranich beide charakteristische Arten der Lebensraumtypen des Anhangs I) und Lebensräume wurde für bestimmte Bereiche ein Betretungsverbot aufgenommen, da dort eine Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei. KTA Martens und KTA Hieke sind ebenfalls der Auffassung, dass ein Betretungsverbot für diese Flächen nicht gerechtfertigt sei. Es müsse auf die Belange der Bevölkerung eingegangen werden und diese berücksichtigt werden.

Herr Dittmer führt die fachlichen Gründe auf, die dazu geführt haben, dass ein Betretungsverbot für bestimmte Flächen in der Verordnung aufgenommen wurde. Nach diesen Ausführungen stellt KTA Hyfing die Frage, ob es möglich wäre, das Betretungsverbot aus dem aktuellen Entwurf der Verordnung herauszunehmen. Herr Krüger und Herr Dittmer führen aus, dass das Betretungsverbot aus fachlicher Sicht zum Erhalt der Bestände und Lebensräume notwendig sei.

KTA Martens gibt zu bedenken, dass sich das Gebiet und die vorhandenen Bestände innerhalb der letzten Jahre eigenständig entwickelt haben, ohne dass ein Betretungsverbot bestand. Daher wäre es aus seiner Sicht möglich, dieses aus der Verordnung herauszunehmen. Sollte sich danach herausstellen, dass sich der Gebietszustand verschlechtere, wäre im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gegen zu steuern und ggf. über die Aufnahme eines Betretungsverbotes erneut zu beraten. KTA Dr. Janßen nimmt darauf Bezug und führt aus, dass, wenn die Bestände der Tierarten wie z.B. des Eisvogels minimiert bzw. vollständig aus dem Gebiet verdrängt werden würden, eine Wiederansiedlung nur sehr schwierig umzusetzen wäre. Herr Köhler nimmt Bezug auf die gesetzlich normierte Brut- und Setzzeit (01.04. – 15.07.) und schlägt vor, dass das Betretungsverbot diesem Zeitraum angepasst wird. Herr Menge machte den Vorschlag, dass mit Kernzonen (dort gilt das Betretungsverbot) und Pufferzonen gearbeitet werden könnte. Dies sei aus Sicht der Verwaltung jedoch im praktischen Vollzug der Verordnung schwierig umsetzbar.

KTA Hyfing beantragt, dass die Regelungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Verordnungsentwurfes aus diesem gestrichen werden. Die dadurch notwendigen Anpassungen der folgenden Paragraphen beantragt KTA Hyfing ebenfalls.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

5

Nein:

3

Enthaltungen:

1

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des Antrages von KTA Hyfing abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

5

Nein:

4

Enthaltungen:

/

 

 

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Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 3 zur Vorlage) einschließlich der Übersichtskarte (Anlage 5 zur Vorlage) und der maßgeblichen Karte (Anlage 6 zur Vorlage) unter Berücksichtigung des Antrages zur Streichung des Betretungsverbotes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2) sowie den sich daraus ergebenen Änderungen der §§ 4 und 5 zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.