ALLRIS - Auszug

17.06.2019 - 5 1. Nachtragshaushalt des Landkreises Uelzen 2019

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Verlaufsprotokoll

EKR Liestmann erläutert anhand der Beschlussvorlage das Erfordernis, für das Haushaltsjahr 2019 einen Nachtragshaushalt zu erstellen. Hauptsächlich soll durch die im Nachtragshaushalt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen die Handlungsfähigkeit des Landkreises im Vergabeverfahren „Kreishausneubau“ gesichert werden.

 

KOAR Lühring ergänzt, dass der 1. Nachtragshaushalt 2019 auch dazu genutzt werde, bisher bekannt gewordene Abweichungen bezüglich der Ergebnisplanung abzubilden. Die größte Veränderung betrifft den kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen + 1,1 Mio. €, Kreisumlage ./. 111 TEUR). Daneben werden Bearbeitungsüberschneidungen bei der Erstellung der Haushalte des Landkreises und des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg bereinigt. Im Zusammenhang mit dem Projekt „UE-Health“ werden die Entscheidungen des Kreisausschusses vom 04.06.2019, überplanmäßige Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitzustellen, abgebildet.

 

Im Finanzhaushalt wird ferner der Beschluss des Kreisausschusses vom 19.03.2019, überplanmäßige Gelder für den Neubau der KGS-Sporthalle zu bewilligen, abgebildet. Im Interesse der Bürgerfreundlichkeit und zur Optimierung der Geschäftsabläufe in der Kreiskasse wie auch vorrangig in der Zulassungsstelle sollen zudem 45 TEUR für die Anschaffung eines Kassenautomaten vorgesehen werden.

 

KTA Fabel erkundigt sich, weshalb die nunmehr veranschlagten Baukosten um ca. 25 % über dem bisher angenommenen Wert liegen und regt vor diesem Hintergrund eine Kostenvergleichsrechnung an. Er kann zudem die Eilbedürftigkeit nicht zweifelsfrei erkennen. EKR Liestmann erläutert, dass der Nachtragshaushalt der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfe und eine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln jetzt erfolgen müsse, um den weiteren Zeitplan nicht zu gefährden. BD Linke ergänzt, dass zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses eine Tischvorlage erstellt werde, aus der die zugrunde gelegten Zahlen zu entnehmen sind. Die Vergleichsberechnung ist bereits in der Bearbeitung.

 

KTA Weichsel erinnert daran, dass die bisher angenommenen Baukosten von ca. 40 Mio. € aus einer Berechnung aus dem Jahr 2016 stammen. Vor dem Hintergrund der erlebbaren Baukostensteigerungen erachtet er die in den Nachtragshaushalt aufgenommenen Werte als realistisch. Seiner Einschätzung nach dürfte die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu einem ähnlichen Ergebnis wie bisher führen, da auch im Sanierungsfall von deutlich gestiegenen Kosten ausgegangen werden müsse.

 

BD Linke gibt zu bedenken, dass ein Beschluss, den Kreishausneubau nicht weiter verfolgen zu wollen, zu Schadenersatzansprüchen der Bieter führen könne.

 

Auf Nachfrage von KTA Ohrenschall-Reinhardt erläutert BD Linke, dass eine erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung deshalb erforderlich sei, um den Nachweis zu erbringen, dass die wirtschaftlichste Lösung umgesetzt wird.

 

Aus Sicht von KTA Meyer ist die Eilbedürftigkeit gegeben, um den weiteren Projektverlauf nicht zu gefährden und die Haushaltsmittel zeitgerecht bereit zu stellen.

 

Mit 3 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen wird der 1. Nachtrag zum Haushalt dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen. .