ALLRIS - Auszug

13.11.2019 - 9 Haushaltsberatung 2020

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Verlaufsprotokoll

Herr Lühring macht eine Einführung zum Gesamthaushalt des Landkreises Uelzen sowie der Teilhaushalte des Jugendamtes (051) und des Amtes für Teilhabe (055) mit dem Produkt 055-01 Eingliederungshilfe nach SGB IX.

 

Anschließend stellt er das Produkt 051-01 „Unterhaltsvorschuss“ vor. Das operative Ziel „monatliche Abrechnung der Unterhaltsvorschussbeiträge mit dem Land“ bleibt auch in 2020 bestehen, zusätzlich ist das Ziel „die organisatorische Umstrukturierung durch Trennung von Auszahlung und Rückholung im Bereich Unterhaltsvorschuss ist umgesetzt“. Unter dem Posten sonstige Transfererträge sind die Erträge zu fassen, die im Rahmen des Rückgriffs von den unterhaltspflichtigen Personen eingezahlt werden. Die Erhöhung bei den Aufwendungen für aktives Personal und bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind dadurch begründe, dass zwei zusätzliche 2,0 VzÄ Stellen im Stellenplan ausgewiesen sind und daraus ein höherer Fortbildungsbedarf resultiert.

 

Im Produkt 051-02 „Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege ergeben sich die sonstigen Transfererträge in Höhe von 600.000,00 € größtenteils aus den Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindertagespflege von Kindern unter drei Jahre. Bei den Aufwendungen für das aktive Personal sowie den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen resultiert die Erhöhung zum Vorjahr ebenfalls aus der Schaffung einer neuen Stelle im Bereich der Kindertagespflege mit einem Stellenanteil von 0,5 VzÄ sowie der normalen jährlichen tarif- und besoldungsrechtlichen Erhöhung. Für die Investitionskostenzuschüsse an die Gemeinden für den Neubau/ Umbau oder Erweiterung von Kindergärten sind in 2020 Abschreibungen in Höhe von 600.000,00 € angesetzt. Im Finanzhaushalt ist im vorliegenden Entwurf für die Investitionskostenzuschüsse zudem ein Darstellungsfehler unterlaufen, da ein Großteil des Ansatzes von 1.026.600,00 € für laufende Bauvorhaben veranschlagt wurden, bei denen jedoch lediglich die Reste aus dem vorherigen Haushaltsjahr übertragen werden müssen. Lediglich die Anträge der Hansestadt Uelzen mit einem geplanten Zuschuss von ca. 403.000,00 €, der Gemeinde Himbergen mit ca. 50.000,00 € sowie der Antrag der Gemeinde Wriedel bezüglich der Erhöhung des Zuschusses mit ca. 20.000,00 € sind neu zu veranschlagen.

 

Für das Produkt 051-03 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ sind im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen 299.000,00 € angesetzt, hierunter fallen auch die Zuwendungen für die Projekte „JUSTIQ“ und „PACE“. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen sind der Übersicht Vorabdotierungen zu entnehmen.

 

Weiterhin wird von Herrn Lühring das Produkt 051-04 „Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung“ vorgestellt. Aufgrund der Bildung des Amtes für Teilhabe (Amt 55) sind in diesem Produkt einige Anpassungen der einzelnen Posten vorzunehmen gewesen. Der Posten Zuwendungen und allgemeine Umlagen wurde um ca. 57.000,00 € reduziert, da die Inklusionspauschale vom Land nunmehr dem Amt 55 zuzuordnen ist. Dies betrifft ebenso einen Teil der Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Maßnahmen der sonstigen Transfererträge. Auf Nachfrage von KTA Hyfing teilt Herr Lühring mit, dass sich die Außenstände bei den Kostenbeiträgen der Eltern zum 30.06.2019 auf ca. 600.000,00 € belaufen.

 

Bei den Aufwendungen für aktives Personal werden 3,5 VzÄ Stellen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII im Teilhaushalt 55 veranschlagt und führen daher zu einer Reduzierung dieses Postens um ca. 208.400,00 €.

 

Unter den Posten Transferaufwendungen sind u.a. die Ausgaben für die Hilfen zu Erziehung nach § 19 (Eltern-Kind-Einrichtung), § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) § 33 (Vollzeitpflege) § 34 (Heimerziehung) und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu fassen. Insbesondere wurden die Ansätze für die Unterbringung in einer Eltern-Kind-Einrichtung und Heimerziehung erhöht, aufgrund der Ausgliederung der Kosten für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII reduziert sich der Ansatz für 2020 zum Vorjahr jedoch von 19.264.700,00 € auf 14.709.000,00 €.

 

Im Produkt 051-05 „Beistandschaften, Amtspflegschaften und -vormundschaften, Beurkundungen“ gibt es lediglich Aufwendungen und keine Erträge.  Der Bereich Aufwendungen für aktives Personal erhöht sich aufgrund gestiegener Fallzahlen in Höhe von 10 % zum Ausgangsjahr 2016 um 1,18 VzÄ Stellen Entgeltgruppe E9c und eine 0,5 VzÄ Stelle Entgeltgruppe E5 auf 734.100,00 €

 

Für das Produkt 51-06 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ wurde das neue operative Ziel „die Jugendeinrichtungen werden gemäß Gremienbeschluss umgestaltet“ festgelegt. Frau Bölling erläutert hierzu, dass man sich in diesem Jahr intensiv mit den Einrichtungen beschäftigt habe. Es fand u.a. eine Begehung der drei Einrichtungen statt. Jedoch habe man aktuell seitens des Gebäudemanagements noch keine Einschätzung hinsichtlich der Kosten für notwendige Baumaßnahmen erhalten. Daher gäbe es derzeit noch keinen Gremienbeschluss.

 

Herr Lühring erläutert zu den ordentlichen Erträgen, dass aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Entgelte der Einrichtungen die Benutzungsgebühr für die Jugendbildungsstätte Oldenstadt unter die öffentlich-rechtlichen Entgelte und die Einnahmen aus der Vermietung des Jugendheims Bruchdorf und des Jugendzeltplatzes Wieren unter die privatrechtlichen Entgelte fallen.

 

KTA Hyfing erkundigt sich, ob die Aufwendungen für interne Leistungen an das Gebäudemanagement geleistet werden. Dies wird von Herrn Lühring bejaht.

 

Abschließend stellt Herr Lühring den bisherigen Entwurf des Teilhaushaltes 55 – Amt für Teilhabe, Produkt 055-001 Eingliederungshilfe nach SGB IX vor.

 

Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Darstellung, die zeitnah noch ergänzt und differenziert wird. Unter den Zuwendungen und örtlichen Erträgen findet sich der Anteil der Kostenbeiträge für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII wieder, in den Aufwendungen für aktives Personal sind 3,5 VzÄ Stellen der Eingliederungshilfe nach § 35a sowie eine neu geschaffene Stelle für die Amtsleitung sowie die 5 zu bestehenden Stellen der Schulbegleiter/innen für das Modellprojekt Pooling Schulbegleitung wieder. In den Transferaufwendungen sind 5.980.000,00 € enthalten, die vormals dem Teilhaushalt 51, Produkt 051-04 zuzuordnen waren.

 

Bei den 23.580.600,00 € des Postens Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Bereich der ordentlichen Erträge handelt es sich um die voraussichtlichen Abschlagszahlungen des Landes.

 

Im Hinblick auf die der Sitzungsmappe beigefügten Zuschussanträge teilt die Protokollführerin mit, dass diese bereits im Haushaltsentwurf enthalten sind und lediglich der Information dienen. Der Antrag der Gemeinde Wriedel ist bereits an anderer Stelle erörtert worden.