ALLRIS - Auszug

17.12.2019 - 27 Anfragen

Reduzieren

Verlaufsprotokoll

27.1 Anfrage der AfD vom 11. Dezember

Landrat Dr. Blume trägt vor, dass die AfD-Fraktion Bezug auf einen Antrag vom 19. September nehme und folgende Fragen stelle:

  1. Warum wurde der vorbenannte Antrag der AfD-Fraktion vom 19.09.2019 unter Verweis auf §§ 7 Abs. 2 S. 2, 21 Abs. 1 GO nicht spätestens in der Kreisausschusssitzung vom 01.10.2019 behandelt?
  2. Warum wurde der Antrag nach Überweisungsbeschluss vom 22.10.2019 bei bekannten, bestehenden Handlungsbedarf nicht in den Sitzungen des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 05.11.2019 oder am 14.11.2019 behandelt?

Landrat Dr. Blume antwortet wie folgt:

Zu 1.:

Der Antrag ist am 19.09.2019, einem Donnerstag, eingegangen. Der Antrag ging für eine Behandlung zwecks Verweisung in einen Fachausschuss im nächsten KT (24.09.) zu spät ein. Da der dann nachfolgende Kreistag (17.12.) über einen Monat später tagen sollte (§7 der Geschäftsordnung), war der Kreisausschuss für die Verweisung in einen Fachausschuss zuständig.

Für eine Behandlung im KA am 24.09. ging der Antrag zu spät ein.

 

Auf Wunsch der Kreistagsabgeordneten wird die Einladung für den Kreisausschuss nunmehr am Freitag und nicht mehr mit Fristablauf am Montag versandt, so dass die Einladung für den Kreisausschuss am 1.10. bereits Freitag, dem 20.09., versandt worden ist. Dabei konnte der Antrag aus organisatorischen Gründen am 20.09. nicht mehr auf die Tagesordnung für den 1.10. genommen werden. Der Versand einer um den Verweisungs-TOP ergänzten Einladung am 23.09. unterblieb versehentlich, worüber die Verwaltung ihr Bedauern ausdrückt.

 

In dem dann nächsten regulären Kreisausschuss am 22.10.2019 wurde der Antrag in den zuständigen Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau verwiesen.

Dieser vermeintliche Zeitverzug konnte sich in der Sache nicht auswirken, da der nächste Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau erst am 5.11.2019 tagte, so dass der Verweisungsbeschluss rechtzeitig erfolgte.

 

Zu 2.:

Der vom Anfragenden so bezeichnete „bekannte, bestehende Handlungsbedarf“ wird von diesem zunächst nur behauptet. Die Frage, ob ein solcher Handlungsbedarf besteht, sollte – auch vor dem Hintergrund des in der Sache angestrebten Beschlusses, nämlich zumindest vorübergehender Stopp der Errichtung weiterer WKA – durch Erstellen einer Vorlage durch das Fachamt vor der Beratung aufbereitet werden.

 

Da diese Aufbereitung aus der bekannt angespannten Personalsituation im Bauamt einige Zeit in Anspruch nimmt, war eine Behandlung weder in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Hoch- und Straßenbau am 5.11. noch in der Sitzung am 14.11. möglich und sinnvoll.

Spätestens mit dem Hinweis im Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau am 5.11.2019 an KTA Kohlmeyer war der AfD-Fraktion der Umstand bekannt. Eine Aufnahme ohne inhaltliche Vorbereitung durch die Verwaltung wurde seitens der AfD-Fraktion nicht gewünscht..