ALLRIS - Auszug

11.03.2020 - 3 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Ein Pflegevater, bei dem sich ein Kind in Kurzzeitpflege befindet, tritt an die Verwaltung mit der Anfrage heran, aus welchen Gründen das Jugendamt die dauerhafte Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie außerhalb des Landkreises Uelzen gegenüber einem Verbleib in der aktuellen Pflegefamilie befürwortet, obwohl das Kind sich bereits seit längerem dort befindet und eine Bindung zu den Pflegeeltern aufgebaut hat. Die bisherige Argumentation hinsichtlich des höheren Alters der Pflegeltern in Bezug auf das Alter des Kindes sei nicht nachvollziehbar. Frau Kleuker erwidert, dass diese Angelegenheit als ein laufendes Verfahren in der öffentlichen Ausschusssitzung nicht diskutiert wird und zur Entscheidung dem Oberverwaltungsgericht vorliegt. Zudem sei die Privatsphäre des Kindes zu schützen.

 

Des Weiteren spricht eine Tagespflegeperson vor. Sie zeigt nochmals an, dass noch immer keine Anpassung der Satzung sowie Richtlinie Kindertagespflege erfolgt ist, hier aber insbesondere in Bezug auf die laufende Geldleistung dringend eine Anpassung notwendig sei. Zudem erläutert sie, dass im Rahmen der Gewährung von Förderleistungen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege bei den unter dreijährigen Kindern der erforderliche Mittagsschlaf als Betreuungszeit nicht anerkannt wird. Darüber hinaus würden Lehrer/innen an dieser Stelle diskriminiert werden, in dem Freistunden und die dafür benötigten Betreuungsstunden explizit nachgewiesen werden müssten. Frau Kleuker teilt daraufhin mit, dass die Überarbeitung der Satzung und Richtlinie in diesem Jahr auf der Agenda stehen und nach einer internen Erarbeitung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet werden soll, um weitere Akteure der Kindertagespflege in den Prozess mit einzubeziehen.

 

Die Tagespflegeperson wendet sich dann nochmals direkt an die Vorsitzende mit dem Hinweis, dass ein Elternteil einen Brief an den Jugendhilfeausschuss gerichtet hätte und noch immer auf eine Rückmeldung warten würde. Die Vorsitzende erklärt, dass nach Absprache mit der Verwaltung von dort eine gemeinschaftliche schriftliche Antwort erfolgt ist, sie sich aber der Angelegenheit nochmals annehmen wird.

 

Dann spricht die Abteilungsleiterin der Abteilung Schulbegleitungen des freien Jugendhilfe-trägers „Leben leben“, Frau Grundei, vor. Dem Projekt „Poolbildung“ sei in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne eine entsprechende Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe zugestimmt worden. Es stellt sich die Frage, wie die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Mitgliedern der AG 78 aussehen soll. Herr Teske erklärt, dass er Kenntnis über die unterbliebene Beteiligung der AG 78 hat und sichert zu, dass künftig wieder eine bessere Zusammenarbeit erfolgen wird. Des Themas „Pooling“ will er sich nun ebenfalls annehmen, muss sich jedoch erst ein Bild davon machen. Frau Grundei erwidert, dass der Träger „Leben leben“ in Zusammenarbeit mit der Hochschule Suderburg eine umfangreiche Evaluation in dieser Angelegenheit durchgeführt hat und dem Landkreis Uelzen zur Verfügung stellen würde. Herr Teske begrüßt dies und bittet um kurzfristige Übersendung der Evaluation. .