ALLRIS - Auszug

01.09.2020 - 6 Untersuchung der landkreiseigenen Fläche am Flu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Verlaufsprotokoll

Herr Krüger erläutert kurz den bisherigen Ablauf der Untersuchungen und übergibt anschließen an Herrn Poggendorf und Herrn Hederich von der Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH. Herr Poggendorf zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation auf, welche bisherigen Schritte und Untersuchungen vorgenommen wurden. Abschließend führt er aus, das anhand der bisherigen Untersuchungen festgestellt wurde, dass die Schadstoffkonzentration in der Geländeauffüllung nicht exorbitant erhöht ist und die Auelehmschicht als wirksamer Grundwasserschutz vorhanden ist. Dies verhindert eine Verfrachtung der Schadstoffe ins tiefer liegende Grundwasser. Anschließend stellt Herr Hederich dar, welche weiteren Maßnahmen und Untersuchungen geplant sind. Zunächst solle die Ausdehnung der Auffüllung und die Ausdehnung und Mächtigkeit der Auelehmsicht ermittelt werden. Eine Überprüfung des Abflusses von dem festgestellten Stauwasser soll ebenfalls erfolgen. Zudem sollen Messstellen errichtet werden, um die Fließrichtung des abströmenden Grundwassers ermitteln zu können und dessen Beprobung zu ermöglichen. Diese vorgetragenen Schritte sind bereits mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) abgestimmt. In seiner Stellungnahme führt das LBEG aus, dass die weiteren Maßnahmen auf Grundlage eines Erkundungskonzeptes erfolgen sollen. Dieses Konzept sei nun aufzustellen und wird dann als Grundlage für die Beauftragung der noch erforderlichen Untersuchungen dienen. KTA Hyfing fordert, dass die Unterlagen über die Beprobung des eingebauten Bahnschottermaterials dem Protokoll als Anlage beigefügt werden. Herr Linke nimmt dazu Stellung und führt aus, dass diese Umweltinformationen bereits Gegenstand verschiedentlicher Akteneinsichten waren und insofern keine Hinderungsgründe erkennbar seien, diese dem Protokoll beizufügen. KTA Ziplys fragt Herrn Poggendorf und Herrn Hederich nach ihrer fachlichen Einschätzung zu den Ausführungen einer Oldenburger Gutachterin zu den bislang vorliegenden Daten. Herr Poggendorf führt dazu aus, dass bei der Bewertung der festgestellten Schadstoffkonzentrationen u.a. auch deren Lösbarkeit und die Nutzung der betreffenden Fläche relevant seien. Der bisherige Untersuchungsauftrag bezog sich auf die Einschätzung einer potentiellen Gefährdung des Grundwassers und somit der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Diese sei im Gesamtkonzept als wenig wahrscheinlich einzuschätzen. Gegenstand der weiteren Untersuchungen sei, die Wirkungspfade näher aufzuarbeiten.

Herr Schulz erkundigt sich nach den Auswirkungen auf vorhandene Beregnungsbrunnen und evtl. vorhandene Hausbrunnen. Die Auswirkungen auf die zuvor genannten Brunnen schätzen die Experten als sehr unwahrscheinlich und gering ein. Begründet ist dies zum einem durch die Fließrichtung des Grundwassers (west nach ost) und zum anderen durch die Tatsache, dass die Beregnungsbrunnen ihr Wasser aus tiefer gelegenen Schichten fördern.

Herr Linke trägt abschließend vor, dass das Erkundungskonzept dem Umweltausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Auf die neuerlich aufgebrachte Diskussion von KTA Hyfing nach einer inhaltichen Beratung des Erkundungskonzeptes verweist Herr Linke auf die derzeitige Beschlusslage, die dies nicht vorsähe.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage