Frau Harms stellt die wichtigsten Satzungsänderungen nebst Erläuterungen zum 01.01.2021 vor.
KTA Beecken erfragt zur Änderung des § 15 Abs. 7 der Entsorgungssatzung, wie eine Kontrolle der Abfallsammelbehälter zwecks Fehlbefüllung stattfindet?
Frau Harms erklärt, dass u.a. ein offener Deckel ein Anzeichen für eine Fehlbefüllung sein kann; bei der zukünftig gelben Tonne wird insbesondere das Tonnengewicht Rückschlüsse darauf geben. Frau Harms vermutet, dass durch die Umstellung von dem gelben Sack auf die gelbe Tonne ein Anstieg der Fehlbefüllungen zu verzeichnen sein wird, daher auch die satzungsrechtliche Änderung.