Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die in der Anlage 2 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29. März 2011 und den Landrat anzuweisen, die Satzung erst bekanntzugeben, wenn die Inbetriebnahme des Wertstoffhofes in Oldenstadt absehbar ist.