Herr Goerge führt kurz in die Thematik ein und verweist darauf, dass die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs auf Grundlage des Handelsgesetzes erfolge. In der vorliegenden Änderung zur Betriebssatzung handele es sich lediglich um formale Änderungen nach gültiger Gesetzeslage, die auf Hinweis des Wirtschaftsprüfers aktualisiert werden sollen. Im Wesentlichen wurden einige Formulierungen geändert, sowie die Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses angepasst (von 4 auf 3 Monate)
KTA Ziplys stellt den Beschlusspunkt zur Abstimmung.