Landrat Dr. Blume erläutert kurz anhand der Vorlage den Sachverhalt. Der Großteil der anfallenden Kosten werde von den Krankenkassen getragen. Die privat abzurechnenden Leistungen seien identisch mit denen in der Entgeltvereinbarung enthaltenen Beträgen und sei daher, wie auch bisher, bei einer Veränderung der Entgelte für den Rettungsdienst entsprechend anzupassen.