Amtsleiterin Frau Lotz trägt die Vorlage vor und erläutert die fortgeschriebene GVFG-Liste 2021 – 2025. Bezüglich der Strecken, die verbreitert werden müssten, um den heutigen Standards einer Kreisstraße (Breite von 6 Metern) zu entsprechen, aber von der Bedeutung und Verkehrsbelastung auch in geringerer Breite ausreichten, regt KTA Dobslaw an, eine Abstufung zur Gemeindestraße zu prüfen. Hierzu wäre sinnvollerweise zu prüfen, ob eine Förderung für Gemeindestraßen in vorhandener Breite möglich wäre. KTA Dobslaw schätzt die Verhandlungsbereitschaft der Gemeinden zur Abstufung bei Vorliegen derartiger Rahmenbedingungen als durchaus aussichtsreich ein.
Nachdem kein weiterer Beratungsbedarf besteht, lässt der Ausschussvorsitzende KTA Ziplys über die Vorlage abstimmen.