Frau Niemann leitet in das Thema ein. KTA Martens spricht an, dass die Amphibienart Rotbauchunke in dem Schutzgebiet seit einiger Zeit ausgestorben ist. Frau Niemann teilt dazu mit, dass diese Art seit 2007 in dem Gebiet nicht mehr nachgewiesen worden ist und seit 2018 Maßnahmen stattfinden, um dort wieder Rotbauchunken anzusiedeln. KTA Sackmann weist daraufhin, dass sich in dem Schutzgebiet auch Kraniche befinden und Rotbauchunken fressen. Frau Niemann informiert, dass auch der Kranich im Schutzzweck einbezogen ist, der angesprochene Sachverhalt dem natürlichen Lebenskreislauf entspricht und nicht beabsichtigt ist mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen darin einzugreifen.
KTA Hyfing stellt den Antrag, dass § 4 Abs. 2 Nr. 9 geändert wird, so dass die Instandsetzung von Drainagen nicht vorab beantragt, sondern nach der Ausführung angezeigt werden muss, um Schäden an den Ackerkulturen zu vermeiden. Frau Niemann weist darauf hin, dass sich diese Regelung nur auf einen Entwässerungsgraben bezieht, woraufhin KTA Hyfing seinen Antrag zurückzieht.
Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.