Sitzung des Kreistages des Landkreises Uelzen
VO/2016/016 Zweckvereinbarung über die Durchführung der Aufgabe des Vollstreckungswesens
LKVD Heinisch trägt anhand der Vorlage den Sachverhalt vor. Dr. Graf verliest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja:
40
Nein:
0
Enthaltungen:
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die in der Anlage zur Vorlage beigefügte Zweckvereinbarung mit den Samtgemeinden Aue, Rosche und Suderburg sowie mit der Gemeinde Bienenbüttel.