BD Peters fasst die Eckpunkte anhand der umfangreichen Vorlage zusammen und ergänzt, dass Umweltausschuss und Kreisausschuss den Beschlussvorschlag und damit die Landschaftsschutzgebietsverordnung jeweils mehrheitlich dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen haben.
KTA Feller gibt bekannt, dass die GRÜNEN der Beschlussempfehlung nicht zustimmen werden, da die zwischenzeitlich erwogene höherwertige Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht umgesetzt worden sei und nur eine Landschaftsschutzgebietsverordnung nach Meinung seiner Fraktion nicht ausreichend sei, zumal somit auch ein Erschwernisausgleich als die Entschädigung für die Anrainer nicht möglich sei.
KTA Hyfing gibt für die FDP-Fraktion an, dass die mit der vorliegenden Landschaftsschutzgebietsverordnung verbundenen Einschnitte für den Kanu- und Freizeitsport nicht verhältnismäßig seien und aus diesem Grunde seine Fraktion der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht zustimme.
KTA Hillmer von der CDU-Fraktion erklärt, dass seine Fraktion zustimmen werde, da eine Unterschutzstellung durch die FFH-Richtlinie eingefordert und ein Landschaftsschutzgebiet hier ausreichend sei und man mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung einem schärferen Schutz durch eine Naturschutzgebietsausweisung vermeide. Dies sei im Sinne der Anlieger.
Der Vorsitzende lässt abstimmen.