Herr KTA Kohlmeyer trägt den Antrag nochmals vor. Es schließt sich eine Erörterung unter Beteiligung der Herren Beecken, Dobslaw, Fabel und Ziplys an. Ltd. Baudirektor Linke verweist auf die geltende Rechtslage (Anspruch auf Genehmigung, sofern keine Versagensgründe bestehen). KTA Beeken erinnert an die mit Beschluss des Regionalen Raumordnungsprogramms begründete Selbstverpflichtung des Landkreises zum Ausbau der Windenergie. Abschließend zieht KTA Kohlmeyer den Antrag zurück. Eine weitergehende Abstimmung entfällt.