Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschusses, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse und Beiräte des Landkreises Uelzen vom 01.11.2016, zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.12.2016, wie folgt zu ändern:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a. In Absatz 1 werden nach dem Wort „Plätze“ die Worte „oder nach Maßgabe des § 3b der Hauptsatzung des Landkreises Uelzen per Videokonferenz“ eingefügt.
b. In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „werden“ die Worte „bzw. ihnen kann der Zugang zu der Videokonferenz für den weiteren Verlauf der Sitzung wieder entzogen werden“ hinzugefügt.
2. § 7 wird wie folgt geändert:
a. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „grundsätzlich über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem, alternativ in Textform“ ersetzt.
b. In Absatz 3 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „in Textform“ ersetzt und es werden im Anschluss daran die Worte „oder über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem“ eingefügt.
3. § 17 wird wie folgt geändert:
a. In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform“ ersetzt.
b. In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „schriftlich“ durch die Worte „über das internetbasierte Kreistagsinformationssystem oder in Textform“ ersetzt.
Darüber hinaus beschließt der Kreistag, die Frage, ob Protokolle innerhalb einer Frist und wenn ja in welcher vorliegen sollen, vom neuen Kreistag entscheiden zu lassen.