Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Ausweisung des Naturschutzgebiets „Schierbruch und Forellenbachtal“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 8 zur Vorlage) einschließlich der maßgeblichen Karte (Anlage 5 zur Vorlage). Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.