Der Ausschussvorsitzende, KTA Ziplys fasst noch einmal den Verlauf des gesamten Vorganges anhand der Vorlage zusammen. Nach einer Fristverlängerung bis zum 20. April sei ein abgeänderter Entwurf entwickelt worden. Ein weiteres Beteiligungsverfahren, welches sich im Wesentlichen auf die Vorrangfläche 35 (Windenergie) beschränkte, sei durchgeführt worden. Zum abschließenden mündlichen Erörterungstermin sei niemand erschienen. Heute könne der Satzungsbeschluss gefasst werden. Anschließend habe das Amt für regionale Landesentwicklung drei Monate Zeit, um zu prüfen.
KTA Jordan von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trägt vor, dass man leider nicht auf die frühzeitig vorgetragenen Einwände seiner Fraktion eingegangen sei, so dass heute eine Änderung des ursprünglichen Entwurfs erfolgen müsse. Ohne gesetzlichen Zwang seien zudem mögliche Windparkflächen herausgenommen worden und willkürlich Abstände zwischen den einzelnen Flächen festgeschrieben worden, so dass ein Ausweisungsziel von 2% der Landkreisfläche mit nur 1,3%, unterschritten wurde. Seine Fraktion werde zustimmen, sich jedoch spätestens zur nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, weitere Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen.