Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Gebühren gemäß Anlage „Gebührentarif“ zu der Satzung über die Gebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Uelzen vom 01.01.1998 entsprechend der Anlage dieser Vorlage rückwirkend zum 01.01.2017 neu festzusetzen.