Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bobenwald“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 2 zur Vorlage). Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.