14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Der stellvertretende Vorsitzende KTA Hüdepohl weist auf die dem Mitglied Frau Andrea Zobel nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin.
Die Niederschrift über die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung wird von Frau Zobel und dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Hüdepohl unterzeichnet.