ALLRIS - Auszug

28.10.2015 - 9 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Liestmann berichtet über die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis Uelzen. Die Turnhallen der Pestalozzischule sowie des Lessiggymnasiums wurden kurzer Hand in Notaufnahmeeinrichtungen umfunktioniert, in denen der Landkreis in Amtshilfe für das Land Niedersachsen Flüchtlinge untergebracht hat. Darunter befinden sich aktuell 16 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bereits zum 01.11.2015 - und damit früher als geplant - tritt das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden dann nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Die Anzahl der auf den Landkreis Uelzen entfallenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kann aufgrund der dynamischen Entwicklung derzeit nur geschätzt werden. Es wird zur Zeit von etwa 36 bis 40 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgegangen, für deren Unterbringung der Landkreises Uelzen zuständig ist. Dies stellt den Landkreis vor vielerlei Herausforderungen, da geeignete Unterbringungsmöglichkeiten in sehr kurzer Zeit geschaffen werden müssen.

 

KTA Hallier erkundigt sich diesbezüglich nach der konkreten Vorgehensweise seitens des Landkreises.

 

Herr Liestmann berichtet, dass derzeit noch keine 36 Plätze zur Verfügung stehen. Problematisch sind hierbei insbesondere die vorgegebenen Standards, die die Umsetzung erheblich erschweren. Die Suche nach geeigneten Gebäuden sowie qualifiziertem Fachpersonal stellt den Landkreis vor große Herausforderungen. Von einer Absenkung der Standards kann nicht ausgegangen werden, da die Nds. Sozialministerin kürzlich im TV berichtete, dass an den hohen Standards für dauerhafte Unterbringungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen festgehalten wird. Herr Liestmann versichert aber, dass derzeit beim Landkreis viele Überlegungen angestrengt werden, wie eine geeignete Unterbringung realisiert werden kann. Einige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit besonders großem Versorgungsbedarf konnten  aktuell beim CJD untergebracht werden.

 

KTA Alberternst erkundigt sich danach, ob die Kosten, die dem Landkreis Uelzen für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entstehen, zeitnah erstattet werden.

 

Herr Liestmann teilt hierzu mit, dass die Mittel im Haushalt 2016 eingestellt werden und eine zeitnahe Kostenerstattung angestrebt wird.

 

Herr Tetzlaff berichtet, dass das CJD derzeit daran arbeitet, eine stationäre  Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einzurichten. Er zeigt die damit verbunden Schwierigkeiten in Bezug auf geeignete Gebäude und Fachpersonal auf, die die Freien Träger vor große Herausforderungen stellen.

 

Herr Habermann verweist auf die erforderliche Betriebserlaubnis, die vom Land erteilt werden muss. Ein beschleunigtes Verfahren sei hier angedacht.

 

Herr Liestmann betont, dass es derzeit um eine temporäre Unterbringung der Asylsuchenden ginge, die zunächst versorgt werden müssen. Die Standards müssten in diesen besonderen Situationen ggfs. zurückbleiben, wichtiger ist die Umsetzung der Unterbringung und Versorgung. 

 

KTA Feller weist auf den höheren Arbeitsaufwand seitens des Fachpersonals hin. Die Flüchtlinge sind oftmals traumatisiert, was einen erhöhten Personalbedarf rechtfertigt. Er weiß aber auch, dass es schwierig wird, die geforderten Standards zu erfüllen. Im Ergebnis wird es einen Kompromiss geben müssen.