ALLRIS - Auszug

05.11.2015 - 6 Haushalt 2016 - Teilhaushalt 050 Sozialamt -

Reduzieren

Verlaufsprotokoll

Herr Lühring gibt einen Überblick über den geplanten Haushalt des Landkreises Uelzen. Bei  allen Produkten - außer dem Produkt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – gibt es im Vergleich zum Vorjahr keine signifikanten Steigerungen. Die Erhöhungen im Produkt 50.03 fänden ihren Ursprung in den aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingssituation.

Anschließend stellt Herr Marienfeld den Teilhaushalt des Sozialamtes des Landkreises Uelzen detailliert vor. Dabei geht er u. a. auf die einzelnen Hilfearten des Sozialgesetzbuches Buch XII und II gesondert ein. Die Ansätze seien relativ konstant, wobei sich die Veränderungen zu den Vorjahren in erster Linie aus Gesetzesänderungen (z.B.: Regelsatzsteigerungen) und neuen Vergütungsvereinbarungen ergäben.

Im Bereich der Eingliederungshilfe, die den größten Kostenblock in der Grundversorgung nach dem SGB XII darstellt, sei lediglich eine Steigerung von 2% - gegenüber Steigerungen von 11 % in  2015 und 7,5 % in 2014 – zu berücksichtigen. Dieses sei u. a. darauf zurückzuführen, dass nach Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ neue Hilfe- und Wohnformen eingeführt worden seien und sich die inklusive Beschulung etablierte.

Die Kostensteigerung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung resultiere aus der Regelsatzerhöhung, Fallzahlensteigerungen und tariflich bedingter Personalkostenerhöhung.

Die Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II seien moderat gestiegen, während die Kosten für einmalige Leistungen, wie z. B. Erstausstattungen rückläufig sind und sich die Leistungen für Bildung und Teilhabe um ein Fünftel erhöhten. Der kommunale Finanzierungsanteil am Jobcenter Landkreis Uelzen beträgt im nächsten Jahr  1.089.400 €.

Aufgrund der immens gestiegenen Zuweisungszahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern seien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) entsprechend stark angestiegen. Die vom Land gewährte sogenannte Kopfpauschale reiche bei weitem nicht aus, um die Aufwendungen zu decken. Vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen haben sich auch die Personalkosten in diesem Bereich erhöht.