ALLRIS - Auszug

04.11.2015 - 7 Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Nahver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

KOAR Hagelstein trägt den Sachverhalt vor. Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss einstimmig, die Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs wie folgt zu ändern:

 

Die Förderung von Bushaltestellen an Schulen (die Hauptbushaltestelle am Schulstandort) soll in Zukunft mit einem höheren Prozentsatz als 50 % erfolgen. Der Prozentsatz soll nach weiteren Beratungen beschlossen werden. Die Förderung soll im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nach den Windhundprinzip erfolgen.

Die Vorlage 2015/123 selbst wurde einstimmig beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, diese Maßnahmen entsprechend der Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 7 Abs. 5 NNVG zu bezuschussen. Die dafür vorgesehenen Regionalisierungsmittel stehen zur Verfügung.

 

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Anlagen zur Vorlage