KOAR Hagelstein trägt den Sachverhalt vor. Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss einstimmig, die Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs wie folgt zu ändern:
Die Förderung von Bushaltestellen an Schulen (die Hauptbushaltestelle am Schulstandort) soll in Zukunft mit einem höheren Prozentsatz als 50 % erfolgen. Der Prozentsatz soll nach weiteren Beratungen beschlossen werden. Die Förderung soll im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel nach den Windhundprinzip erfolgen.
Die Vorlage 2015/123 selbst wurde einstimmig beschlossen.