Beschluss:
a) Der Kreistag beschließt, den Jahresabschluss 2011 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zu beschließen.
b) Der Kreistag beschließt den Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von insgesamt 5.163.757,65 € gemäß Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts mit den Sollfehlbeträgen aus kameralen Abschluss zu verrechnen.
c) Der Kreistag beschließt, aufgrund des vorliegenden Schluss-berichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.