ALLRIS - Auszug

23.02.2016 - 7 3. Änderungssatzung zur Satzung der Abfallentso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Zur geplanten Satzungsänderung führt Herr Goerge aus, dass § 22a neu eingefügt worden sei  und  hier die wesentlichen Regelungen/Anlieferungsbedingungen zum geplanten Wertstoffhof enthalten seien. Die Abgabe sei auf ein Volumen von bis zu 3 m³ pro Anlieferer (Private und Kleingewerbetreibende) begrenzt. Weiter erläutert Herr Goerge, dass bei dieser Satzungsänderung noch folgende Einschränkung bestehe: Eine Bekanntgabe der Satzungsänderung  erfolge erst, wenn die Inbetriebnahme des Wertstoffhofes absehbar sei.

Das Verhalten der Benutzer sowie Öffnungszeiten werde in einer separat erarbeiteten Benutzungsordnung festgelegt. Folgende Öffnungszeiten seien derzeit geplant: Montag – Mittwoch und Freitag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 17:00 und Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja: 7

 

Nein:0

 

Enthaltungen:0

 

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29. März 2011 zu beschließen und den Landrat anzuweisen, die Satzung erst bekanntzugeben, wenn die Inbetriebnahme des Wertstoffhofes in Oldenstadt absehbar ist.

 

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Anlagen zur Vorlage