Zur geplanten Satzungsänderung führt Herr Goerge aus, dass § 22a neu eingefügt worden sei und hier die wesentlichen Regelungen/Anlieferungsbedingungen zum geplanten Wertstoffhof enthalten seien. Die Abgabe sei auf ein Volumen von bis zu 3 m³ pro Anlieferer (Private und Kleingewerbetreibende) begrenzt. Weiter erläutert Herr Goerge, dass bei dieser Satzungsänderung noch folgende Einschränkung bestehe: Eine Bekanntgabe der Satzungsänderung erfolge erst, wenn die Inbetriebnahme des Wertstoffhofes absehbar sei.
Das Verhalten der Benutzer sowie Öffnungszeiten werde in einer separat erarbeiteten Benutzungsordnung festgelegt. Folgende Öffnungszeiten seien derzeit geplant: Montag – Mittwoch und Freitag 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 17:00 und Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr