ALLRIS - Auszug

23.02.2016 - 6 Ergänzung zur Abfallgebührenkalkulation 2016 bi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Goerge erläutert die Vorlage. Er führt aus, dass die Abfallannahme auf dem geplanten Wertstoffhof nach Volumen abgerechnet werden soll, da keine Waage zur Verwiegung vorhanden sei. Generell sollen wertstoffhaltige Abfälle, mit denen Verwertungserlöse erzielt werden können, gebührenfrei angenommen werden. Die geplanten Volumengebühren können der Vorlage unter 1. entnommen werden.

Des weiteren führt Herr Goerge aus, dass im Bereich Sonderleistungen/besondere Behälter auf Abruf die Gebühr für einen 660 l Behälter auf Abruf für Gartenabfälle kalkuliert worden sei, der gerade im Herbst verstärkt nachgefragt werde.

Außerdem solle auch eine Gebühr für die Annahme ölverunreinigte Böden im Entsorgungszentrum Borg  ergänzt werden, da für die Entsorgung dieser Böden ein erhöhter Aufwand bestehe.

KTA Piepenburg fragt nach der Annahme von Schrott, insbesondere, ob hier überhaupt Mengen zusammenkommen. Frau Harms antwortet, dass immer wieder mal Schrottmengen auch beim EZ Borg abgegeben werden und auch beim Betrieb des künftigen Wertstoffhofes davon ausgegangen werden müsse, dass Schrott angeliefert werde. Der Schrott werde gesammelt und  gegen Erlös an eine Firma zur Verwertung abgegeben.

KTA Hauschild fragt nach der Möglichkeit, ob auch Samtgemeinden, die z.B. Laub sammeln, einen Behälter auf Abruf bestellen können. Dieses wird von Herrn Goerge bejaht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja: 7

 

Nein: 0

 

Enthaltungen:0

 

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 aufgeführten Abfallgebührensätze durch Änderung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 (siehe Vorlage VO/2016/168) festzusetzen.

 

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Anlagen zur Vorlage