ALLRIS - Auszug

09.03.2016 - 6 Weiteres Vorgehen zur Sicherung der Natura 2000...

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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger informiert darüber, dass Herr Meurer seit dem 01.02.2016 die Aufgaben von Herrn Dr. Wittig übernommen hat und gibt einen kurzen Überblick über die weitere Zeit- und Aufgabenplanung und verweist diesbezüglich auf das Protokoll der Umweltausschusssitzung vom 23.06.2015. Danach gibt er das Wort an Herrn Meurer.

Herr Meurer stellt sich vor und gibt einen Überblick über seinen Werdegang und seine bisherige Tätigkeit beim NLWKN.

 

Im Anschluss stellt Herr Meurer anhand einer Powerpointpräsentation das weitere Vorgehen zur Sicherung des FFH-Gebietes „Ilmenau mit Nebenbächen“, Ausweisung des Teilgebiets „Mittleres Gerdautal“ als Schutzgebiet vor. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Krüger fasst die Erläuterungen von Herrn Meurer nochmal kurz zusammen und erläutert, dass mit diesen von Herrn Meurer aufgezeigten Erkenntnissen in den Arbeitskreis gegangen werden soll. Er macht nochmal deutlich, dass die bereits im Arbeitskreis erarbeiteten Inhalte erhalten bleiben und sich auch in einer möglichen Naturschutzgebietsverordnung wieder finden sollen. Zur besseren Veranschaulichung ist es geplant, im Arbeitskreis die Rechtsnormen der erarbeiteten Landschaftsschutzgebietsverordnung und einer möglichen Naturschutzgebietsverordnung gegenüber zu stellen. Für eine Naturschutzgebietsverordnung sprechen aus Sicht von Herrn Krüger die Inanspruchnahmemöglichkeit von Erschwernisausgleich sowie die Rechtssicherheit und leichtere Verständlichkeit der Verordnung. Sie stellt zudem das geeignetere Instrument zur Wahrnehmung der Managementverpflichtung dar.

 

KTA Piepenburg wirft die Frage auf, ob die Marschrichtung denn jetzt so bleibt oder in ein paar Jahren wieder alles anders ist. Herr Meurer antwortet darauf hin, dass es natürlich keine Garantie gibt, er aber der Meinung ist, dass sich der zur Zeit eingeschlagene Kurs der EU so schnell nicht ändern wird.

 

KTA Martens möchte wissen, ob die Art der Schutzgebietsverordnung Auswirkungen auf die Managementplanung haben wird. Herr Meurer erläutert dazu, dass der Erlass einer Schutzgebietsverordnung mit das wichtigste Instrument bei der Erstellung von Managementplänen darstellt. Die Managementpläne richten sich nach den Erhaltungszielen und die Erfordernisse werden in der Verordnung umgesetzt. Herr Krüger gibt in diesem Zusammenhang noch den Hinweis, dass es bezüglich der praktischen Umsetzung der Managementplanung noch viele Unklarheiten gibt, dass aber im Sommer 2016 zu dieser Thematik eine Rückmeldung von MU erwartet wird.

 

KTA Schröder gibt noch den Hinweis, dass die Bereitschaft der Mitglieder des Arbeitskreises an der weiteren Mitarbeit sehr begrenzt ist, da bereits sieben Sitzungen stattgefunden haben und die im Arbeitskreis erarbeitete Landschaftsschutzgebietsverordnung nun obsolet sei. An dieser Stelle ist nach seiner Ansicht Herr Krüger gefordert, die Mitglieder wieder zu motivieren. Weiterhin gibt er den Hinweis, dass die Skepsis gegenüber einer Naturschutzgebietsverordnung recht groß ist, da in diesem Gebiet zunächst alles verboten ist. Es bleibt somit abzuwarten, wie der Arbeitskreis darauf reagieren wird. Herr Krüger ist sich dieser Problematik durchaus bewusst, die geleistete Arbeit habe aber durchaus einen Nutzen für die weitere Bearbeitung.

KTA Martens fragt, warum es für die Flächen der Landesforsten einen eigenen Erlass gibt und nicht der Walderlass seine Anwendung findet. Diese Frage wird zunächst zurück gestellt, da Herr Meurer sich mit dem Erlass im Detail noch nicht beschäftigt hat. Auf die Frage wird thematisch im Rahmen der Ausweisung des Schutzgebietes Kiehnmoor – Brambosteler Moor eingegangen, da in diesen Fällen Flächen der Landesforsten betroffen sind.

 

KTA Dr. Janßen hält die geplante Ausweisung als Naturschutzgebiet für geboten.

 

Herr Peters fasst zusammen, dass der Umweltausschuss ein positives Votum für die geplante Vorgehensweise der Verwaltung abgibt. Die weitere Bearbeitung der Thematik obliegt nun dem Arbeitskreis.

 

 

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