ALLRIS - Auszug

03.05.2016 - 6 Maßnahmenplanung in Natura 2000-Gebieten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Verlaufsprotokoll

Nach einer Einleitung durch Herrn Krüger stellt Frau Engelhardt kurz ihr neues Aufgabengebiet vor und stellt die Maßnahmenplanung in Natura 2000-Gebieten im Landkreis Uelzen anhand einer Powerpointpräsentation vor. Die Präsentation wird als Anlage beigefügt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Engelhardt für den Vortrag und fragt die Anwesenden, ob es noch Fragen zum Vortrag gibt.

 

KTA Dr. Janßen möchte gern wissen, wie die in der Präsentation gezeigten Diagramme zu Stande gekommen sind und ob diese noch aktuell sind. Frau Engelhardt erläutert darauf hin, dass die Daten aus dem Nationalen Bericht 2013 des Bundesamtes für Naturschutz entnommen wurden auf auf Abfragen bei den einzelnen Bundesländern beruhen.

 

KTA Reese wirft die Frage auf, wie die Interessen der Eigentümer und Betroffenen bei der Aufstellung der Maßnahmenpläne gewahrt werden. Hierzu gibt Frau Engelhardt zunächst den Hinweis, dass im Bereich Bodenteich die Aue kein FFH-Gebiet ist, sondern dass es sich um den Bornbach in der SG Aue handelt. Wie die Mitnahme der Betroffenen im Arbeitskreis genau erfolgen soll, steht noch nicht fest. Grundsätzlich ist vorgesehen dies ähnlich wie bei der Gebietssicherung durchzuführen, indem regionsbezogen mit den Samtgemeinde- und Gemeindebürgermeistern beraten wird, wie die Öffentlichkeit (Eigentümer und Betroffene) mit einbezogen wird. Diesem Vorgehen stimmt KTA Martens ausdrücklich  zu und hebt nochmal hervor, dass sich die Grundstückseigentümer mitgenommen fühlen müssen und dass sich der Arbeitskreis entsprechend aufstellen muss. Weiterhin sollte eine Zusammenarbeit zwischen den Landesforsten und dem Landkreis sichergestellt werden, damit sich in den unterschiedlichen Maßnahmenplänen die gleichen Ziele wieder finden. Frau Engelhardt erläutert, dass bereits intensiver Kontakt zu den Niesersächsichen Landesforsten Forstamt Wolfenbüttel besteht und derzeit Abstimmungsgespräche geführt werden.

 

Herr Peters fragt, wie für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Maßnahmenplänen ablaufen soll und welche Kosten dadurch auf den Landkreis zukommen. Frau Engelhardt führt an, dass es zur Umsetzung der Maßnahmenpläne eine landesweite Tagung bei der NNA geben sollte, welche aufgrund von internem Klärungsbedarf im MU auf den Septermber verschoben wurde. Eine Umsetzung kann nur mit entsprechenden Fördermitteln erfolgen. Hierzu gehören z. B. auch die Agrarumweltmaßnahmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Beschränkungen durch die Schutzgebietsverordnungen vorzugeben. So erläutert Frau Engelhardt, dass z. B. in sehr großen landwirtschaftliche genutzten Gebieten wie dem Ilmenautal, Nutzungsbeschränkungen per Verordnung geregelt werden müssen, da eine Einzelabstimmung mit den zahlreichen Bewirtschaftern nicht umsetzbar ist.

 

Die Maßnahmenplanung ist im Unterschied zu anderen Entwicklungsplänen wie z. B. Gewässerentwicklungsplänen und dem Landschaftsrahmenplan keine Angebotsplanung. Durch die Vorgabe der FFH-Richtlinie ist im 6-Jahresturnus über den Stand der Umserzung der Maßnahmen und deren Auswirkungen aus den Erhaltungszustand zu berichten. Bei Nichtumsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist seitens der EU-Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren denkbar.

 

Herr Martens hebt nochmal hervor, dass das Land die 100%-Finanzierung der Maßnahmen sicher stellen muss und er fordert, die Politik zum Handeln auf. Diese Forderung muss über den NLT an das Land herangetragen werden. Herr Menge fügt noch ergänzend an, dass die Eigentümer bereits durch administrative Maßnahmen belastet sind, so dass eine zusätzliche finanzielle Belastung nicht auch noch von den Eigentümern mit getragen werden kann.

 

Der Vorsitzende stellt sich die Frage, ob das Personal in der Naturschutzverwaltung ausreicht. Dies wird von Herrn Krüger aufgegriffen und dahingehend beantwortet, dass er der Auffassung ist, dass der Landkreis im Bereich Maßnahmenplanung durch die zeitige Besetzung der Stelle mit Frau Engelhardt gut aufgestellt ist, dies jedoch für den Aufgabenbereich Sicherung nach seiner Einschätzung derzeit nicht zutrifft. Bislang steht dafür nur eine Stelle zur Verfügung, die mit Herrn Meurer besetzt ist. Das Verfahren für die Besetzung einer weiteren.befristeten Sicherungsstelle wird voraussichtlich Mitte Juni mit einer Besetzung abgeschlossen. Unter diesen Randbedingungen ist es fraglich, ob der gesetzte Zeitplan eingehalten werden kann, so dass bis zum Fristablauf in 2018 jeder Monat zählt. Hinsichtlich der Sicherung der FFH-Teilgebiete „Mittleres Gerdautal“ und „Oberes Gerdautal“ ist es das Ziel der Verwaltung den Kreistagsgremien bis Ende 2016 fertige Verordnungsentwürfe zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen, um den Zeitplan bestmöglich einhalten zu können.

 

Herr Martens fragt nach, wann die Arbeitskreise für die Managementplanung beginnen sollen und gibt den Hinweis, dass die Ergebnisse der Arbeitskreise für Außenstehende nachvollziehbar dargestellt werden sollten. Frau Engelhardt gibt hierzu die Auskunft, dass voraussichtlich bis Ende Mai mit dem Bewilligungsbescheid zu rechnen ist und dass die Maßnahme dann europaweit ausgeschrieben werden muss. Sobald die Vergabe an ein Planungsbüro erfolgt ist, soll intensiv mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen werden. Ein erster Schritt wird es sein, die Bürgermeister der entsprechenden Gemeinden zu informieren, damit mit denen das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

 

Herr Dr. Blume hebt nochmal hervor, dass insbesondere für die Kreistagsabgeordneten deutlich protokolliert werden muss, wass in den Arbeitskreisen besprochen und entschieden worden ist, da diese am Ende darüber zu entscheiden haben.

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt die dargestellte Vorgehensweise der Verwaltung zur Maßnahmenplanung in den Natura 2000-Gebieten zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage