Es liegen keine Anfragen vor, jedoch meldet sich KTA Hampel zu Wort und möchte wissen, ob es zum Kreishausneubau eine Bürgerbeteiligung gegeben habe.
Landrat Dr. Blume verweist auf die Geschäftsordnung, wonach Anfragen 5 Tage vor der Kreistagssitzung dem Landrat schriftlich vorliegen müssen.