ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 6 Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grün...

Beschluss:
vertagt
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Verlaufsprotokoll

KTA Janßen trägt den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/ Die Grünen vor und legt die Beweggründe für den Antrag dar. Sie bedankt sich in diesem Zusammenhang auch bei der Verwaltung für die ausführliche Antwort, die auf die Anfrage im Kreistag gegeben wurde. KTA Janßen regt gleichzeitig für Bündnis90/ Die Grünen an, den Antrag zur Beratung nochmal in die Fraktionen zu geben, aber dafür sollten vorher noch folgende Fragen beantwortet werden:

-          Warum ist der Grundwasserleiter links der Ilmenau schlechter als rechts der Ilmenau?

-          Wie sieht das bestehende Schutzkonzept in den Wasserschutzgebieten aus und welche Maßnahmen beinhaltet es?

-          Wie wird das Beratungsangebot in den Wasserschutzgebieten (und ggfs. auch außerhalb dieser) von den Landwirten angenommen?

-          Gibt es ein Güllekataster?

 

Herr Krüger erläutert zunächst die Vorlage und gibt den Hinweis, dass die der Trinkwasserversorgung unterliegenden Wasserversorgungsanlagen entsprechend der Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt kontrolliert werden. In allen Wasserschutzgebieten findet über die Wasserschutzgebietskooperation eine Wasserschutzgebietsberatung zu allen Fragen des Grundwasserschutzes statt. Eine Ausweitung dieser Beratung über den gesamten Landkreis ist nicht finanzierbar. In den Wasserschutzgebieten werden die Beratung und die freiwilligen Vereinbarungen zur grundwasserschonenden Bewirtschaftung aus dem Wasserpfenning finanziert. Aus Sicht der Verwaltung wird die Schutzgebietsberatung von der Landwirtschaft geschätzt und gut in Anspruch genommen. Diesem stimmt auch KTA Sackmann zu.

 

Im Weiteren erläutert Herr Krüger, dass außerhalb von Schutzgebieten die allgemeinen Vorschriften zum Gewässerschutz gelten. Besondere Regelungen gibt es für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Wirtschaftsdüngern (wie z. B. Hühnertrockenkot (HTK)), deren Überwachung dem Landkreis als untere Wasserbehörde obliegt. Bei der Errichtung von Tierhaltungsanlagen, in denen Wirtschaftsdünger anfällt, muss der Genehmigungsbehörde ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. Die Überwachung der Bioabfallverordnung unterliegt ebenfalls dem Landkreis als unterer Abfallbehörde.

 

In diesem Zusammenhang gibt Herr Peters den Hinweis, dass die Überwachung der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzmittelgesetzes den zuständigen Vollzugs- und Überwachungsbehörden obliegt und dies ist in diesen Fällen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

 

Zur Frage der Aufstellung eines Krisenplanes sieht die Verwaltung zurzeit aufgrund der Ergebnisse der laufenden Überwachung keine Veranlassung.

 

Herr Krüger vertritt die Auffassung, dass das Thema Nitrat durchaus ernst zu nehmen ist, aber es besteht aus seiner Sicht im Moment kein akuter Handlungsbedarf und es kann von Seiten des Landkreises auch nur eingefordert werden, was gesetzlich vorgegeben ist.

 

KTA Hyfing macht nochmal deutlich, dass die Messbrunnen im gesamten Landkreis Uelzen keine hohen Nitratbelastungen aufweisen und dass es durch den in der gesamten Ackerbauregion etablierten Anbau von Zwischenfrüchten im Winter nur zu geringen Nitratauswaschungen kommen würde. Im Weiteren verweist er auf die Düngeverordnung, die von den Landwirten eingehalten werde. Hierzu werden sogenannte Hoftorbilanzen von den Landwirten geführt.

 

Die Erläuterungen werden von Herrn Steinhauer mit Zahlen und Fakten untermauert. Weiterhin gibt er den Hinweis, dass die Messwerte der vom Land betriebenen Messstellen online einsehbar sind.

 

Herr Köhler fragt nach, wer die im Uelzener Haffen ankommende Gülle kontrolliert und ob es einen Notfallplan für den Fall einer Havarie gibt. Herr Peters erläutert, dass der Verbleib der eingeführten Gülle über die vom Bund erlassene "Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern" (WDüngV) in Zusammenhang mit der "Niedersächsischen Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger" (sogenannte "Verbringungsverordnung") durch die zuständigen Behörden genau nachvollzogen wird. Die vom Land erlassene "Verbringungsverordnung" greife mittlerweile.  Eines Güllekatasters bedürfe es aus diesem Grunde nicht (mehr). Die Transportunternehmen (sowohl Reeder als auch Spediteure bzw. Maschinenringe) verwenden zugelassene Technik, so dass Havariefälle äußerst unwahrscheinlich seien.

 

KTA Hyfing ergänzt die Erläuterungen von Herrn Peters, dass die Gülle, die aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt wird, sehr engmaschig kontrolliert wird. Es erfolgen Gegenkontrollen zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Betrieb. Die Nährstoffströme sind in der heutigen Zeit sehr gut nachvollziehbar.

 

Ergänzung des Protokolls zur Frage, warum der Grundwasserleiter links der Ilmenau schlechter als der rechte eingestuft ist:

Das Vorgehen und die Ergebnisse zur Bewertung der Grundwasserkörper ist im Niedersächsischen Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen 2015 bis 2021 u. a. des Flussgebietes Elbe (November 2015) dargestellt worden. Zur Methodik wird darin auf den Leitfaden und die Bewertung des chemischen Zustandes der Grundwasserkörper in Niedersachsen und Bremen nach EG-WRRL (August 2014) verwiesen. Demzufolge liegt ein guter chemischer Zustand vor, wenn die nach § 7 und Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerte an keiner Messstelle überschritten werden, keine Anzeichen für Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser vorliegen und die Grundwasserbeschaffenheit nicht dazu führt, dass sich der Zustand der Oberflächengewässer signifikant verschlechtert und von Grundwasser abhängige Landökosysteme signifikant geschädigt werden. Im Grundwasserkörper Ilmenau Lockergestein links weisen drei Grundwassermessstellen eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes auf, während an den Grundwassermessstellen im Grundkörper Ilmenau Lockergestein rechts keine derartigen Schwellenüberschreitungen festgestellt worden sind. Im Niedersächsischen Teil des Bewirtschaftungsplans für das Flussgebiet Elbe wird als Ergebnis der Bewertung dargestellt, dass im Grundwasserkörper Ilmenau Lockergestein links eine Belastung aufgrund landwirtschaftlicher Aktivitäten gegeben ist (vgl. Tabelle 103/ Anhang B-3 des Bewirtschaftungsplans).

 

Die Beschlussfassung zum Antrag wird auf Wunsch der Bündnis90/Die Grünen und der SPD vertagt, um den Sachverhalt unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Informationen zunächst in den Fraktionen weiter zu beraten.

 

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Anlagen zur Vorlage