Die Vorsitzende weist auf die den Mitgliedern Nicole Cohrs, Matthias Tetzlaff, Nadine Häcker, Susanne Prehm, Andrea Zobel, Stefanie Reese und Marion Deppe nach den §§ 40‑42 NkomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin.
Die Niederschriften über die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung werden von den Mitgliedern und der Vorsitzenden unterzeichnet.