ALLRIS - Auszug

07.12.2016 - 7 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Lühring gibt eine Einführung zum Gesamthaushalt des Landkreises Uelzen sowie des Teilhaushaltes des Jugendamtes.

Sowohl im Sozialamt als auch im Jugendamt wird in 2017 ein erhöhter Mehraufwand erwartet. Aufgrund des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen und der damit verbundenen Vorgabe eines ausgeglichenen Haushaltes wurden im Teilhaushalt des Jugendamtes im Produkt 051-04 Aufwendungen von insgesamt 450.000,- € gekürzt. Aufgrund dieser Kürzung wird davon ausgegangen, dass in 2017 überplanmäßige Aufwendungen notwendig werden können.

 

Anschließend stellt Frau Lindenthal das Produkt 051-01 „Unterhaltsvorschuss“ entsprechend der Produktdefinition und Ziele des Haushaltsplanentwurfs vor.

Die vom Landkreis geleisteten Unterhaltsvorschussbeträge werden größtenteils vom Land Niedersachsen erstattet.

Frau Lindenthal weist auf die geplante Gesetzesänderung zum Unterhaltsvorschuss hin. Künftig sollen Unterhaltsvorschussleistungen bis zur Volljährigkeit und ohne Befristung gewährt werden. Dieses Gesetz soll zum 01.01.2017 oder 01.07.2017 in Kraft treten. Frau Lindenthal teilt mit, dass bislang noch keine absolut belastbaren Zahlen zur Kalkulation vorliegen. Aktuell wird seitens des Jugendamtes davon ausgegangen, dass es eine Verdoppelung der Anträge geben wird. Hierdurch wird sich ein Mehrbedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergeben; derzeit sind 1,5 zusätzliche Stellen hierfür eingeplant. Da derzeit keine absolut belastbaren Zahlen vorliegen, muss zu gegebener Zeit eventuell nachgesteuert werden.

KTA Munstermann erkundigt sich nach dem operativen Ziel der monatlichen Abrechnung mit dem Land. Frau Lindenthal führt hierzu aus, dass von Seiten des Jugendamtes konsequent an diesem Ziel gearbeitet wird.

 

Frau Lindenthal beschreibt das Produkt 051-02 „Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege“ anhand der Produktdefinition im Haushaltsplanentwurf.

Ein Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagespflege oder in der Krippe, ab dem dritten Lebensjahr auf einen Kindergartenplatz. Für Kinder im schulpflichtigen Alter soll eine Betreuung ermöglich werden, einen Rechtsanspruch gibt es hier nicht. Ergänzend werden Kinder bis 14 Jahren in Tagespflege betreut.

Frau Lindenthal erläutert, dass mit den Samt-/Gemeinden im Landkreis Vereinbarungen zur Aufgabenübertragung getroffen wurden. Die Samt-/Gemeinden sind daher für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und damit auch für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zuständig. Im Gegenzug zahlt der Landkreis den Samt-/Gemeinden Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich insgesamt 500.000,- € und erstattet die Kosten der wirtschaftlichen Jugendhilfe in voller Höhe. Frau Lindenthal führt weiter aus, dass es in 2017 eine erhebliche Ausgabensteigerung in Höhe von rund 200.000,- € aufgrund erhöhter Fallzahlen und Anstieg der Beitragsstaffeln in den Samt-/Gemeinden geben wird.

Auf Nachfrage von KTA Hyfing bzgl. der Verteilung des Betriebskostenzuschusses an die Samt-/Gemeinden erläutert Frau Lindenthal, dass der Zuschuss entsprechend der Anzahl der in den Gemeinden lebenden Kinder im Alter von 3-6 Jahren geleistet wird. Für die Verteilung werden Daten des Nds. Landesamtes für Statistik zugrunde gelegt.

 

Der Bereich der Kindertagespflege wird von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes des Landkreises bearbeitet. Hier stellen die Sorgeberechtigten Anträge auf Kostenübernahme. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen wird hingegen vom Kindertagespflegebüro der Ev. Familienbildungsstätte durchgeführt. Aufgrund der Änderung der Landesrichtlinie zur Kindertagespflege zum 01.08.2016 werden geringere Erträge vom Land in Höhe von ca. 50.000,- € erwartet.

 

Frau Lindenthal benennt die geplanten Investitionen im Kindertagesstättenbereich. Der Landkreis beteiligt sich entsprechend der Vereinbarung mit den Samt-/Gemeinden an den Kosten für Neubau und Erweiterung von Kindertageseinrichtungen mit einem Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten. Es liegen für 2017 drei Zuschussanträge von Gemeinden für investive Maßnahmen in diesem Bereich in Höhe von insgesamt über 600.000,- € vor (Stadt Uelzen 250.000,  €, Stadt Bad Bevensen 245.000,- € und Bienenbüttel 111.000,- €). Die jeweiligen Antragsunterlagen der Gemeinden sind dem Protokoll als Anlage_1 beigefügt.

 

Im Bereich der Sprachförderung werden in 2017 Landesmittel in Höhe von 82.100,- € erwartet, berichtet Frau Lindenthal.

 

KTA Hyfing erfragt die Steigerung der Ausgaben für den Waldorfkindergarten Weste und weshalb der Landkreis sich an den Kosten dieses Kindergartens beteiligt.

Frau Lindenthal erklärt die Kostensteigerung damit, dass das pädagogische Personal lange Zeit unter Tarif bezahlt wurde, was nun geändert wird. Träger des Kindergartens ist der Verein für Waldorfpädagogik. Aufgrund eines Rechtsstreit aus dem Jahr 2002 vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist der Landkreis Uelzen für den Defizitausgleich des Waldorfkindergartens zuständig. Dies wurde zum einen mit dem Bestandsschutz seit 1990 und zum anderen mit dem überörtlichen Einzugsgebiet des Kindergartens begründet. Im Waldorfkindergarten Weste werden Kinder aus vielen Gemeinden betreut. Der Landkreis trägt die anteiligen Kosten nur für die Kinder, die im Landkreis Uelzen wohnen.

 

Herr Borger stellt anschließend das Produkt 051-03 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ entsprechend der Produktdefinition und Ziele des Haushaltsplanentwurfs vor.

Zudem berichtet Herr Borger über das Projekt „Hart am Limit“ (HaLT) – Ein Projekt zur Alkoholprävention für Jugendliche. Aktuell ist ein Anstieg der Fallzahlen im Landkreis Uelzen zu verzeichnen. Die Projektmitarbeiter leisten unter anderem Präventionsarbeit an den Schulen.

 

Herr Lühring stellt anschließend die Anlagen 2 bis 4 und 6 zum Haushaltsentwurf vor. 

Die Produktionsschule Uelzen hat den Antrag für kreative Projekte von 8.200,- € auf 5.000, € reduziert (Anlage 3).

Für das multinationale Jugendaustauschprojekt liegt ein Antrag über einen Zuschuss in Höhe von 5.000,- € vor (Anlage 2).

Der Stadtjugendring Uelzen e.V. beantragt eine Erhöhung des Zuschusses für Fahrten, Wandern und Lager von 1,80 € auf 2,50 € ab dem Jahr 2017 (Anlage 6). In den vergangenen Jahren wurden die zur Verfügung stehenden Mittel (22.300,- €) nicht voll ausgeschöpft, so Herr Lühring. Ob eine Erhöhung des Ansatzes erforderlich ist, muss politisch entschieden werden.

Frau Zobel berichtet, dass die Anzahl von Teilnehmern an Fahrten leicht gesunken ist, der Bedarf einzelner Teilnehmer aber dennoch vorhanden ist.

KTA Hyfing meint, dass eine Erhöhung des Zuschusses erforderlich ist und spricht sich für eine Erhöhung auf 3,00 € aus.

KTA Lemm sieht sowohl die Notwendigkeit einer Erhöhung des Zuschusses als auch des Haushaltsansatzes. Hierüber sollte in den Fraktionen beraten werden.

Frau Lindenthal weist darauf hin, dass bei einer Erhöhung des Zuschusses eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uelzen notwendig wäre.

 

Frau Lindenthal stellt anschließend das Produkt 051-04 „Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfen“ vor.

Das Produkt enthält die höchsten Personalaufwendungen und finanziellen Leistungen im Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Eltern. Es werden ambulante und stationäre Hilfen geleistet, auf die ein Rechtsanspruch besteht.

Weiter geht Frau Lindenthal auf die operativen Ziele ein. Diese sind in den letzten Jahren bearbeitet worden und weitestgehend erreicht.

Die Elternsprechstunden in den Kindertagesstätten sowie in der Beratungsstelle finden regelmäßig statt.

Ab 2017 wird erstmals eine Zukunftswerkstatt mit Pflegeeltern geplant. Der Anteil an Pflegeeltern wurde in den vergangenen Jahren erhöht, die Kapazitäten sind jedoch begrenzt.

KTA Hyfing erkundigt sich nach der Anzahl der Pflegeeltern und Pflegekinder sowie der erforderlichen Qualifikation im Landkreis Uelzen.
Frau Lindenthal erläutert, dass es in der Ausgestaltung der Vollzeitpflege Unterschiede gibt. Es gibt Pflegeeltern, die Kinder mit weniger Belastungen/Problemen betreuen, sowie die Verwandschaftspflege. Darüberhinaus werden in sozialpädagogischen Pflegefamilien Kinder mit stärkeren Auffälligkeiten untergebracht, weshalb die Pflegeeltern eine höhe Qualifizierung und Bezahlung erhalten. Zudem gibt es Sonderpflegestellen, in welchen mindestens ein Pflegeelternteil eine pädagogische Ausbildung vorweisen muss, da hier Kinder mit massivsten Auffälligkeiten und intensivem Unterstützungsbedarf untergebracht werden. Das Pflegegeld ist hier dementsprechend höher.

Die Anzahl der Pflegekinder liegt derzeit bei 110, so Frau Lindenthal.

 

Stationär untergebracht sind aktuell insgesamt 234 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Hiervon haben 30 junge Menschen eine (drohende) seelische Behinderung, die im Rahmen der Eingliederungshilfe untergebracht sind. Die Unterbringungen in der Eingliederungshilfe sind besonders problematisch, da nur wenige Plätze zur Verfügung stehen und die Unterbringung sehr kostenintensiv ist.

Zur Eingliederungshilfe gehört auch die Schulbegleitung mit zunehmenden Fallzahlen im Laufe der Jahre. Grund dafür ist insbesondere die Einführung der inklusiven Beschulung als Folge der Abschaffung von Förderschulen im Landkreis Uelzen. Eine schulische Förderung ist nicht bei allen Kindern mit Förderbedarf ausreichend, weshalb Eingliederungshilfe, insbesondere in Form von Schulbegleitung eingesetzt werden muss. Aktuell verzeichnet das Jugendamt 84 Schulbegleitungen an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien.

 

Frau Lindenthal berichtet, dass aktuell 66 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) im Landkreis Uelzen leben. Sie führt aus, dass es in 2015 eine Änderung im SGB VIII gab, die früher als angekündigt in Kraft trat, nämlich zum 01.11.2015. Diese Gesetzesänderung betraf u.a. die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes. Demnach wurden die UMAs entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe verteilt. Im Herbst 2015 wurden noch 36 UMAs prognostiziert, die Anzahl hat sich zwischenzeitlich annähernd verdoppelt. Von den 66 UMAs sind derzeit 49 stationär untergebracht (Wohngruppen, betreutes Wohnen, Pflegefamilien) und die verbleibenden 17, die zumeist bei Verwandten leben, werden ambulant betreut (i.d.R. Erziehungsbeistandschaft). Die Kosten für die Hilfen zur Erziehung werden für UMAs vom Land Niedersachsen erstattet.

 

Frau Lindenthal ergänzt, dass zu Hilfen zur Erziehung auch ambulante Hilfen (z.B. Erziehungsbeistand, Familienhilfe) geleistet werden und diese aktuell 336 Fälle ausmachen, in der Eingliederungshilfe sind es 148 Fälle.

 

Weiter führt Frau Lindenthal aus, dass im Jugendamt zahlreiche Förderprojekte umgesetzt werden, z.B. Frühe Hilfen, wie Familienhebammen, Opstapje und Hippy und das neue Projekt zum Förderprogramm „Gut ankommen“. Hierfür erhält das Jugendamt Zuweisungen vom Land bzw. Bund.

Zudem berichtet Frau Lindenthal, dass die Freiwilligenagentur eine Erhöhung des Zuschusses von 1.000,- € auf 3.000,- € ab 2017 beantragt (Anlage 5).

 

Frau Lindenthal beschreibt das Produkt 051-05 „Beistandschaften, Amtspfleg-schaften, vormundschaften und Beurkundungen“ anhand der Produktdefinition im Haushaltsentwurf. In diesem Produkt werden ausschließlich Personalaufwendungen geleistet.

 

Schließlich erläutert Frau Lindenthal das Produkt 051-06 „Einrichtungen der Jugendarbeit“. Die Jugendbildungsstätte Oldenstadt befindet sich im Eigentum des Landkreises, die Freizeiteinrichtungen in Bruchtorf und Wieren sind gepachtet. Die Einrichtungen können nicht kostendeckend betrieben werden.

KTA Munstermann erkundigt sich nach den Belegungs- und Besucherzahlen. Frau Lindenthal teilt mit, dass für die nächste Ausschusssitzung eine Vorstellung der Aufgabenbereiche des Jugendamtes und der Zielerreichung der operativen Ziele 2016 geplant ist und die Belegungs- und Besucherzahlen dann benannt werden. 

 

 

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