ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 8 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenh...

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Verlaufsprotokoll

Baudirektor Peters berichtet über die Möglichkeit, im Rahmen der Autobahnplanung (A 39) die K 45 zwischen Oetzendorf und Masendorf zurückzubauen (zum Wirtschaftsweg ausschließlich für die Anlieger und für Radfahrer), da die im Zuge des Autobahnbaus zu verlegende Landesstraße 254 (L254n) den entsprechenden Verkehr aufnehmen könne und die Umwege zumutbar wären. Der Rückbau könne naturschutzfachlich zur Kompensation des Eingriffs genutzt werden – dies sei insbesondere deswegen sinnvoll, weil der Schutz der Oetzendorfer Teiche (FFH) auf diese Weise elegant und ohne Kosten für den Landkreis erreicht werden könne. Auf Nachfrage erläutert Herr Peters, dass die Gemeinde Weste sich dazu noch positionieren werde.

 

Herr Partzsch gibt mit Hilfe einer Präsentation (Anlage 2) einen aktuellen Sachstand zum Verfahren des Regionalen Raumordnungsprogramms. Der zeitliche Verlauf ist abhängig von der Anzahl der Stellungnahmen zur zweiten Auslegung. Aber es ist (Haushalts-)Ziel, dass das RROP am 31.12.2017 vom Kreistag beschlossen ist.

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt wird erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gibt, gerichtlich gegen das RROP vorzugehen:

a) Klage als Normenkontrollverfahren vor dem OVG gegen den Satzungsbeschluss

b) Klage gegen eine versagte Genehmigung einer Windenergieeinrichtung

 

Der Amtsleiter teilt mit, dass im letzten Quartal 2017 mit der abschließenden Beratung im Ausschuss zu rechnen ist. Er erklärt, dass die Anforderungen des in Aufstellung befindlichen Landesraumordnungsprogramms als Grundsätze der Raumordnung berücksichtigt werden. Ein Vergleich mit anderen Kommunen, die angeblich schneller in der Aufstellung seien, ist wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten des jeweiligen Verfahrens immer schwierig. Abschließend ist zu sagen, dass die Windenergieunternehmen selbst durch viele und umfangreiche Stellungnahmen zur Verlängerung der Bearbeitungszeiten beitragen.

 

Herr Staßar fragt in diesem Zusammenhang nach der Windenergieanlage in Langenbrügge. Die Verwaltung stellt klar, dass das in Aufstellung befindliche RROP für diese Anlage nicht relevant sei. Sie werde ausschließlich nach der Darstellung im Flächennutzungsplan der SG Aue geprüft.