ALLRIS - Auszug

06.12.2016 - 6 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2017

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Verlaufsprotokoll

Der Kämmerer Herr Lühring gibt einen Überblick über den Gesamthaushalt, der am 15.11.2016 in den KA eingebracht wurde.

Eine Verschlechterung zum Vorjahr leitet sich vor allem aus dem Mehraufwendungen im sozialen Bereich ab (ca. 3,8 Mio. €), besonders bei der Eingliederungshilfe. Ungewiss ist zudem noch, ob die Unterhaltsvorschussleistungen ab 01.01. oder 01.07.2017 erhöht werden. Diese Änderung ist im Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt.

Die Personalaufwendungen sind um ca. 1,2 Mio. € gestiegen, was auf Tarif- und Besoldungserhöhungen beruht.

Im Finanzhaushalt erwähnt er die Investition für den Breitbandausbau, dessen Beginn sich durch Probleme bei der Vergabe in 2017 verschoben hat. Daneben werden die höchsten Investitionen im Straßenbau geleistet.

 

Danach erläutert Herr Lühring den Teilhaushalt von Amt 70, dem Amt für Kreisstraßen, der aus nur einem Produkt „Straßen und Verkehrsflächen“ besteht (ab Seite 287). Ziele wurden hier nicht festgelegt.

 

Im Ergebnishaushalt haben sich die Erträge/Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr etwas erhöht. Bei den Aufwendungen/Ausgaben haben sich die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ebenfalls erhöht. Hier enthalten sind die voraussichtlichen Kosten von 60.000 € für ein Radwegekonzept, denen ein LEADER-Zuschuss von 60 % gegenüber steht (= 36.000 €), sowie die Kosten für die Brückenunterhaltung in Höhe von 20.000 €.

Dabei handelt es sich u. a. um die Planungskosten für die Brückensanierung in Medingen (K56/DB) sowie sonstige Kosten für Brücken/Bauwerke im Verlauf der Kreisstraßen.

Ergänzung: Brückenprüfungen und –neuberechnungen stehen in 2017 nicht an. Grundsätzlich erfolgen Prüfungen alle drei Jahre, alle sechs Jahre als Hauptprüfungen.

 

Als weitere große Posten sind die Unterhaltung der Kreisstraßen zu erwähnen, die mit 290.000 € zu Buche schlägt, und die Erstattung an den awb für die Mitnutzung des Betriebshofes in Höhe von 200.000 €.

 

Im Finanzhaushalt geht Herr Lühring die einzelnen Investitionen durch:

Bezüglich der „Neuanschaffungen Fahrzeuge, Gerät, BGA“ räumt die Amtsleiterin ein, dass die geplanten Anschaffungen des laufenden Jahres 2016 (Planungsliste siehe Anlage 1) nicht realisiert wurden. Aufgrund des Ausfalls einer Vollzeitkraft, konnte der Aufwand der Ausschreibungen nicht geleistet werden. Sie hoffe auf Entlastung durch Nachbesetzung der Stelle und die neue zentrale Vergabestelle des Landkreises, die in Kürze eingerichtet wird.

Die bereitgestellten Mittel werden nicht verfallen, sondern als Reste nach 2018 übertragen werden, in der Hoffnung, die fälligen Anschaffungen dann zu tätigen.

Ähnlich verhält es sich bei dem Ansatz für „Erneuerungsbauvorhaben (versch. Maßnahmen)“, bei dem noch rund 200.000 € zur Verfügung stehen. Das bedeute nicht, dass das Geld nicht gebraucht werde, vielmehr habe man personell nicht geschafft, neben dem Bau von drei Radwegen und einem Straßenausbau, weitere Planungen und Maßnahmen anzuschieben.

 

 

Im Zusammenhang mit der laufenden Dorferneuerung Suhlendorf, an der auch der Ort Nestau beteiligt ist, bittet Herr Fabel darum, die Ortdurchfahrt Nestau ins Visier zu nehmen. Er regt an, fällige Maßnahmen mit der Dorferneuerung abzustimmen.

Die Verwaltung entgegnet, dass dieser Abschnitt bisher nicht beplant wurde, weil kein Bedarf besteht. Man werde sich gemeinsam bei der Bereisung der Kreisstraßen am 09.05.2017 ein Bild machen.

Grundsätzlich stellt die technische Verwaltung die Notwendigkeiten nach tatsächlichem Zustand fest, nicht nach theoretisch vorhandenen Vermögenswerten. Herr Hinrichs erklärt, man habe noch alle Straßen „im Blick“, die Abschreibungsdauer betrage ca. 30 bis 35 Jahre.

Bei dem Ansatz für die Baukosten des Radweges Groß Liedern – Lehmke fällt auf, dass die Gesamtkosten in der GVFG-Liste 210.000 € geringer ausgewiesen sind.

Ergänzung: Die geringere Zahl beruht auf einer älteren Schätzung (lfd. Meter mal durchschnittliche Kosten). Der Betrag von 952.000 € ist realitätsnah vom Planungsbüro iTH errechnet worden und ist daher richtigerweise so im Haushalt eingestellt worden. Das Ausschreibungsergebnis kann wieder anders ausfallen.

 

Der Kämmerer fährt fort mit den sechs Teilhaushalten von Amt 63, dem Amt für Bauordnung und Kreisplanung (ab Seite 253):

063-01Vorbeugender Brandschutz

 

063-02Räumliche Planung und Entwicklung

Der Amtsleiter Herr Partzsch erläutert, dass das gesetzte operative Ziel, das Verfahren des RROP durch Satzungsbeschluss abzuschließen, in 2016 nicht erreicht, sondern auf 2017 übertragen wird. Bei den Berichten werde er näher darauf eingehen.

 

063-03Bauordnung

Hier lautete das operative Ziel, die elektronische Bauakte einzuführen. Herr Patzsch erklärt das Verfahren und dessen Stand. Bei der Einführung kam es durch personelle Ausfälle zu Verzögerungen, so dass die Zielerreichung zum Teil auf 2017 übertragen werden muss.

 

063-04Immissionsschutz

In diesem Bereich sind bereits erhöhte Erträge durch mehr Gebühreneinnahmen sowie höhere Aufwendungen im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen berücksichtigt.

 

063-05Wohnungsbauförderung

Auf Nachfrage von Herrn Jordan wird dargestellt, dass der Landkreis keine eigene Wohnungsbauförderung betreibt. Er erledigt diese Pflichtaufgabe des überörtlichen Wirkungskreises, indem die Antragstellung für die bestehende Landesförderung bearbeitet wird. Die Erträge und Aufwendungen ändern sich kaum im Vergleich zum Vorjahr.

 

063-06Denkmalschutz

Dieses Produkt beinhaltet die Erstattung an die Stadt Uelzen für Herrn Dr. Mahler, den Archäologen für Stadt und Kreis Uelzen (20%).

 

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Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.

 

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