ALLRIS - Auszug

01.12.2016 - 5 Haushalt 2017 -Teilhaushalt 050 Sozialamt-

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Verlaufsprotokoll

Herr Lühring gibt einen Überblick über den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 und fasst die allgemeine Haushaltsentwicklung für den Landkreis Uelzen zusammen. Im Ergebnishaushalt ist derzeit ein Defizit von 736.500 € zu verzeichnen, welches auf höhere Kosten in den Bereichen Soziales, Jugend und Personal zurückzuführen ist.

 

Anschließend stellt Herr Marienfeld den Teilhaushalt des Sozialamtes des Landkreises Uelzen detailliert vor und erläutert dabei die wesentlichen Aufgaben des Sozialamtes.

Dabei geht er u.a. auf die einzelnen Hilfearten des Sozialgesetzbuches XII und II gesondert ein.

Bei den Hilfearten „Hilfe zum Lebensunterhalt“, „Hilfe zur Pflege“, „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ habe es auf der Seite der Aufwendungen größere Veränderungen ergeben. Grund hierfür seien die Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zum Sozialgesetzbuch –Zwölftes Buch- (SGB XII) zu § 82. Nach dieser Bestimmung findet eine Dreiteilung der Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, fachliche Leistung) statt.

Die übrigen Ansätze seien relativ konstant, wobei sich die Veränderungen zu den Vorjahren in erster Linie aus Gesetzesänderungen (z.B. Regelsatzsteigerungen) und neuen Vergütungsvereinbarungen ergäben.

Die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II seien gegenüber dem Vorjahresansatz bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung um ca. 600.000 € geringer, während die Eingliederungsleistungen, einmalige Leistungen und Leistungen für Bildung und Teilhabe konstant geblieben seien.

Der kommunale Finanzierungsanteil am Jobcenter Uelzen sei für das nächste Jahr mit 1.049.800 € veranschlagt worden.

Im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) seien gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Entwicklung geringere Aufwendungen veranschlagt worden.