Die Vorsitzende weist auf die den Mitgliedern Elena Zimmermann und Gundula Lindemann nach den §§ 40‑42 NkomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin.
Die Niederschriften über die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung werden von den Mitgliedern und der Vorsitzenden unterzeichnet.