ALLRIS - Auszug

13.03.2017 - 6 Antrag auf Errichtung einer zentralen Leichtath...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Frau Hagelstein berichtet über den Inhalt der Vorlage.

KTA Hyfing stellt fest, dass seine Partei die Errichtung einer Wettkampfanlage wünsche, mache dieses aber davon abhängig, dass die Hansestadt Uelzen sich deutlich an den Kosten beteilige. Seiner Auffassung nach sei Uelzen der richtige Standort für eine zentrale Wettkampfanlage. KTA Meyer führt aus, dass sich eine Arbeitsgruppe mit der Standortanalyse und der Finanzierbarkeit beschäftigen müsse. Erst dann solle eine endgültige Entscheidung getroffen werden. KTA Ziplys stellt fest, dass für ihn die Standortsuche abgeschlossen sei. Er sehe im Stadtgebiet keine weiteren Möglichkeiten. Offen sei lediglich die Frage der Beteiligung bzw. Finanzierung. Die Anlage müsse lt. KTA Staßar gebaut werden, jedoch sollten mögliche Standorte hinterfragt werden. KTA Dr. Graf sieht die Bildung einer Arbeitsgruppe kritisch, da dadurch viel Zeit verloren gehe. Die Perspektive für die Beachvolleyballanlage erfordere kurzfristige Entscheidungen. KTA Kötke weist darauf hin, dass die Fraktionen sich mit ihrem gemeinsamen Antrag doch bereits entschieden hätten. Eine Arbeitsgruppe sollte lt. KTA Meyer ergebnisoffen ermitteln, ein aktueller Planungsstand sei erforderlich. Diese Auffassung wird von KTA Tieding unterstützt, der von einer Unterstützung im „Blindflug“ absehen möchte. KTA Hyfing ist der Auffassung, die Arbeitsgruppe solle mit einem Sportstättenplaner zusammenarbeiten. Entsprechende Mittel müssten für den Haushalt freigegeben werden.

Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um Herrn Teichmann, ehem. Geschäftsführer des Kreisleichtathletikverbandes, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Seiner Meinung nach seien durch die Hansestadt bereits ausreichende Untersuchungen, wie u.a. ein Windgutachten, erstellt worden. Die von ihm beplante Anlage habe sich als prädestiniert herausgestellt. Die seinerzeit kalkulierten Kosten könnten beispielsweise reduziert werden, wenn die Rasenanlage nicht für den Fußball genutzt werde. Die Wettkampfanlage wäre ein Aushängeschild für die Hansestadt Uelzen. Dr. Blume entgegnet, dass es bei einer Investition dieser Größenordnung möglich sein müsse, eine solche Anlage auch anderweitig – wie z.B. Fußball im Schulsport - zu nutzen. Es meldet sich ebenfalls Herr Offermann zu Wort, der einer solchen Anlage eine „Leuchtturmfunktion“ für die Hansestadt Uelzen zuspreche, jedoch auch die Notwendigkeit einer breiten Planung hinsichtlich von Altlasten, Ausbaufähigkeit oder auch Parkplätzen sehe. Die Ilmenaustadtinitiative hätte an der Schaffung einer solchen Anlage ebenfalls großes Interesse.

Die Sitzung wird fortgeführt. BD Peters erläutert, dass bisher keine Daten aus den mindestens 10 Jahre alten Unterlagen der Hansestadt ausgewertet seien. Diese seien ebenso wie die Preiskalkulationen zu aktualisieren. Wenn die Entscheidung für den Standort gefallen sei, müsse geklärt werden, ob der Bau der Beachvolleyballanlage ohne weitere Erschwernisse (hier sei nicht nur der Lageplan, sondern auch die Zuwegungs- und Entwässerungssituation zu betrachten)  möglich sei und in das Gesamtkonzept passe. Wenn die Anlage gewünscht sei, müssten Sportfachleute an der Arbeitsgruppe beteiligt werden. KTA Tieding ergänzt, dass die Zielsetzung der Arbeitsgruppe eine konstruktive Weiterbearbeitung des Antrages sein müsse, wobei auch Punkte berücksichtigt werden sollten, die von außen an die Arbeitsgruppe herangetragen würden.

Da es keinen Beschlussvorschlag der Verwaltung gibt, einigt man sich auf die in der Vorlage vorgeschlagene alternative Vorgehensweise zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landkreises. Zusätzlich sollen die beiden Gymnasien und die Oberschule beteiligt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Landkreises bzgl. der Errichtung einer Leichtathletikanlage einzurichten.

Dort ist der Kreissportbund zu beteiligen. Der LSB könnte zu einzelnen Problemstellungen hinzugezogen werden.  Die Hansestadt Uelzen sollte insbesondere hinzugezogen werden, wenn von ihr ein finanzieller Beitrag erbracht werden sollte.

Ferner sollen das Herzog-Ernst-Gymnasium, das Lessing-Gymnasium sowie die Oberschule Uelzen als ggf. nutzende Schulen beteiligt werden.

Diese Arbeitsgruppe sollte:

(1) den Bedarf einer Leichtathletikanlage ermitteln,

(2) die Standortfrage - im Stadtgebiet Uelzens - bezüglich baulicher Möglichkeiten und Erreichbarkeit klären und

(3) im Zusammenhang mit der Finanzierung ggf. die Priorisierung des Sporthallenkonzepts neu betrachten und damit eine Entscheidung in den Kreisgremien vorbereiten.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage