ALLRIS - Auszug

30.05.2017 - 6 Übersicht Abfallentsorgungsgebühren (mündlicher...

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Verlaufsprotokoll

Herr Goerge leitet ein, dass auf Wunsch aus der letzten Betriebsausschusssitzung zwischenzeitlich ein Gebührenvergleich erarbeitet worden sei. Vorweg zu nehmen sei dabei aber, dass die Bedingungen und Berechnungsgrundlagen in den einzelnen Körperschaften unterschiedlich seien, wie z.B. Abfuhrrhythmen, Behältergrößen, Servicegrad, Identsystem etc.

r die vorliegende Abfallgebührenermittlung sei als Grundlage ein Musterhaushalt mit vier Personen, 80 l Restmüllbehälter (10 l/Pers. und Woche), 120 l Biotonne, jeweils 14-tägige Entsorgung im Teilservice, Entsorgung Sperrmüll und Altpapier als  Annahme zugrunde gelegt worden. In der vorliegenden Tabelle seien die direkt angrenzenden Landkreise gelb hinterlegt. Hinzuweisen sei allerdings auch darauf, dass die o.a. Bedingungen so nicht in allen Körperschaften vorliegen und zum Teil hochgerechnet worden seien, z.B. gebe es im Heidekreis keine 80 l Tonnen sondern nur 60 l und 120 l. Celle und Lüchow-Dannenberg belegen die letzten Plätze, weil dort die Abfallgebühr über ein Identsystem ermittelt würde, d.h. es gibt z.B. laut Satzung z.B. 6 Mindestleerungen und keine Vorgabe mit 10 l/Pers und Woche. Dementsprechend würde die am Ende ermittelte theoretische Gebühr natürlich so nicht auf dem Gebührenbescheid erscheinen. Ziel eines gebührenscharfen Identsystems sei letztlich, eine optimale Trennung der Abfälle erreichen zu können.

Des weiteren erläutert Herr Goerge die sonstigen Tabellenspalten, die u.a. Informationen dazu enthalten, ob eine eigene Deponie betrieben werde und / oder die Entsorgung der Ablle vergeben, d.h. über einen beauftragten Dritten erfolge.

KTA Widdecke fragt nach den 30 % Deponiekosten. Herr Goerge antwortet, dass dies die Kosten des laufenden Geschäfts seien. Dahinter verbergen sich die Fixkosten für den Deponiebetrieb wie Personal und Geräte, sowie Abschreibungs- und Rückstellungskosten.

Herr Goerge fährt fort mit den Eruterungen und verweist darauf, dass die nördlichen Landkreise und kreisfreien Städte wie Cuxhaven, Rotenburg, Harburg gemäß vorliegender Tabelle bei der Berechnung sehr gut abgeschnitten hätten. KTA Widdecke ergänzt, dass in diesen Kreisen allerdings auch keine Biotonne vorhanden sei.

Herr Peters merkt an, dass für Altpapier und Sperrmüll in der Regel keine Extragebühr aufgeführt sei.

Herr Joseph ergänzt, dass die Gebühr des Landkreises Uelzen insgesamt gesehenr die umfassten Entsorgungsleistungen als sehr günstig zu bewerten sei, da sich alles in eigener Hand befinde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bedingungen und der Tatsache, dass es sich um einen Flächenkreis handele.

KTA Widdecke fragt nach, ob das selbstrecherchierte Zahlen seien und ob es keine offiziellen Vergleiche gebe. Herr Goerge antwortet, dass dies selbstrecherchierte Zahlen aus den Abfallsatzungen und Internetauftritten der Landkreise und Abfallwirtschaftsbetriebe seien und ihm keinen aktuellen, offiziellen Zahlen vorlägen.

Herr Peters ergänzt, dass die Thematik „Abfallgebührenvergleich“ immer mal wieder aufkomme und dass die Zahlen nicht wirklich vergleichbar seien aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung, da jede Kommune eigene Randbedingungen und individuelle Schwerpunkte setzennne. Hohe Abschreibungen führen u.a. auch zu höheren Aufwendungen.

KTA Sackmann äert sich lobend über den korrekten Betrieb des Entsorgungszentrums und die Abfallablagerung.

Herr Joseph ergänzt dazu noch, dass das Deponievolumen der Deponieklasse 2 sowie in Borg zunehmend wertvoller werde, da es immer weniger Volumen für belasteten Abfall gebe.

KTA Sackmann fragt nach, wo sich die Rückstellungen befinden.

Herr Goerge und Herr Peters antworten, dass diese auf einem eigenen Konto lägen.

Herr Ziplys fragt, ob es möglich sei bei mehreren Personen auf eine 40 l Tonne mit vierwöchentlicher Leerung umzuschwenken. Herr Goerge erläutert dazu, dass die Vorgabe gemäß Entsorgungssatzung 10 l/Pers. und Woche sei, so dass eine 40 l Tonnen mit vierwöchentlicher Leerung nur für Einzelpersonen infrage komme.

Herr Goerge weist abschließend noch einmal darauf hin, dass der in der Tabelle aufgeführte Betrag für den Landkreis Uelzen derzeit einen realistischen Betrag auf dem Gebührenbescheid darstelle.

Herr Peters ergänzt abschließend, dass 10,5 Mio. Gebühreneinahmen r die Abfallwirtschaft auch erst einmal über ein Identsystem eingenommen werden müssten, d.h. wenn die Bürger die Tonnen nur noch halb so oft rausstellten, werde dies automatisch zu einer Verteuerung des Volumens führen, denn der „Abfuhraufwand“ bliebe gleich und die Attraktivität des selteneren  Rausstellens nähme zu. Herr Goerge merkt an, dass das Identsystem allerdings auch einen zusätzlichen Anreiz für die Entsorgung von Speiseresten über die Biotonne seinnne.

Die Vortragsfolien einschließlich Tabelle wurden als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen