ALLRIS - Auszug

22.11.2017 - 7 Überörtliche Kommunalprüfung "Hilfen zu einer a...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Verlaufsprotokoll

Frau Bölling bezieht sich auf die Vorlage und informiert den Jugendhilfeausschuss umfassend über die Prüfung durch den Landesrechnungshof.

Frau Lindenthal berichtet, dass durch den Wegfall der Förderschulen im Landkreis Uelzen eine deutliche Fallzahlsteigerung bei den Schulbegleitungen zu verzeichnen ist. Im Jugendamt sind drei Sozialarbeiter/innen auf die Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung oder einer bedrohenden seelischen Behinderung spezialisiert. Die Anträge auf Schulbegleitung werden nach einem vorgegebenen Ablaufplan und Handlungsempfehlungen bearbeitet. Nach Beratung der Eltern erfolgt zunächst durch eine externe Begutachtung i.d.R. durch einen Kinder- und Jugendpsychiater die Prüfung, ob die seelische Gesundheit des jungen Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im zweiten Schritt wird vom Jugendamt geprüft, ob die Teilhabe des jungen Menschen am Leben beeinträchtigt ist. Dies erfolgt durch standardisierte Fragebögen für Eltern, Jugendliche und Schulen sowie durch Hausbesuche, weitere Gespräche mit anderen Beteiligten, wie z.B. Schulen, Therapeuten. Wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht und eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe. Im Rahmen des Hilfeplangespräches wird dann der individuelle Hilfebedarf und die Ziele der Hilfe festgelegt. In der Regel nehmen an den Hilfeplangesprächen neben dem Mitarbeiter des Jugendamtes die Eltern, der junge Mensch, Beteiligte von Seiten der Schule, ggf. Therapeuten und andere für den Hilfeprozess wichtige Personen sowie die Person oder der Träger teil, der mit der Begleitung des jungen Menschen vom Jugendamt beauftragt wird.

Es wird überprüft, ob eine Schulbegleitung für die gesamte Unterrichtszeit eingesetzt werden muss. Wenn möglich und von Eltern befürwortet, kann ein/e Schulbegleiter/in für zwei Kinder in derselben Klasse eingesetzt werden.

KTA Dr. Koch erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Poolbildung am Beispiel Oldenburg.

Frau Lindenthal führt aus, dass es hierzu bereits erste Beispiele und Überlegungen gibt, dies aber nur möglich ist, wenn zwei Kinder mit Assistenzbedarf die gleiche Klasse besuchen.

KTA Hyfing erkundigt sich nach der Anzahl der Personalstellen in der Eingliederungshilfe. Frau Lindenthal berichtet, dass 89 Stunden sozialpädagogisches Personal und ca. 15 Stunden Verwaltungspersonal eingesetzt sind.

Frau Lindenthal erwähnt, dass die Umsetzung der Empfehlung des Landesrechnungshofes (LRH) bereits begonnen hat und Fragebögen für Schulen erweitert wurden. Der LRH fordert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes generell im Schulunterricht hospitieren sollen, um den jungen Menschen auch im schulischen Kontext diagnostizieren zu können. Der daraus folgende Personalaufwand ist mit den vorhandenen Personalstunden nicht zu bewältigen. Aufgrund dessen und wegen der steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe gesamt ist eine personelle Verstärkung erforderlich.

Frau Lindenthal betont die gute Zusammenarbeit mit den Schulen. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass bei zunehmender Ganztagsbetreuung in Schulen sich auch die Schulbegleitung zunehmend auf den ganzen Schultag ausweiten wird.

 

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorliegenden Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung "Schulbegleitung" zur Kenntnis.