ALLRIS - Auszug

15.11.2017 - 9 Mittel zur Förderung von Maßnahmen des öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

KTA Hinrichs erfragt die Zuständigkeiten des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen. Hierauf erläutert KOI Karl, dass hierzu der Nahverkehrsplan sagt, die Städte und Gemeinden bzw. die Straßenbaulastträger sind für den Haltestellenausbau verantwortlich. An Kreisstraßen in den Ortslagen (Anm.: Maßgeblich sind hier die OD-Steine.) sind die Gemeinden zuständig. Außerhalb dieser ist der Landkreis für den Ausbau der Haltestellen zuständig. EKR Liestmann weist darauf hin, dass hier nicht nur eine eingeschränkte Beweglichkeit gemeint ist, sondern auch die Einschränkungen der Sinne Hören und Sehen Berücksichtigung finden. Hierbei ist immer auch die Ortslage zu berücksichtigen. Ausführungen zur Barrierefreiheit im ÖPNV machte Herr Wiesner von der VNO anlässlich einer HVB-Gesprächsrunde am 02.06.2016. Die Präsentation hierzu liegt dem Protokoll ebenso bei wie das Haltestellenkonzept, das in nächster Zeit kleinere Anpassungen an geänderte DIN-Normen erfährt.

KOI Karl ergänzt, dass Ausbau mit dem Ziel der Barrierefreiheit nicht nur die Haltestellen umfasst, sondern auch die Ausstattung der Busse. Hier ist der Landkreis zuständig und hat diesbezüglich vertragliche Festlegungen getroffen, die die Erneuerung des Fahrzeugbestandes mit Blick auf die Barrierefreiheit vorantreibt. Zuletzt wurden von der Haller Busbetriebe GmbH zehn neue Busse im September 2017 in Betrieb genommen.

Anschließend lässt der Vorsitzende KTA Sackmann über die gestellten Anträge abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, diese Maßnahmen entsprechend der Richtlinie des Landkreises Uelzen über die Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 7 Abs. 7 Nr. 1 NNVG zu bezuschussen. Die dafür vorgesehenen Regionalisierungsmittel stehen zur Verfügung.

 

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Anlagen zur Vorlage