ALLRIS - Auszug

08.03.2018 - 7 Fortführung der Förderschule Uelzen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Nach Vorstellung des Antrages begrüßt KTA Lemm die Vorreiterrolle des Landkreises Uelzen, einer Auflösung der Förderschule stimme er ausdrücklich nicht zu, da dort noch Schüler beschult würden und die Wahlmöglichkeit für die Eltern wegfiele. KTA Scholing hebt die hervorragende pädagogische Entwicklung hervor und weist darauf hin, dass keine Schüler mehr in der Förderschule Uelzen beschult würden. Es ginge seiner Ansicht nach an der Realität vorbei, solche Anträge zu stellen. KTA Dr. Koch ergänzt, dass die Förderschule Uelzen ein reines Konstrukt ohne Schüler sei. Nach Einlassung des KTA Hyfing seien alle notwendigen Schulen vorhanden. EKR Liestmann erläutert, der Vorstoß der Landesregierung sei dazu da, in den Bestrebungen in Richtung Inklusion „den Gang herauszunehmen“. Zielgruppe seien Landkreise, wo Förderschulen als solche noch betrieben würden. Der Fortschritt der Inklusion solle unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten erfolgen. Im Landkreis Uelzen sei eine andere Situation, hier ist die Inklusion schon fortgeschritten. Die Förderschul-Lehrkräfte wollen zusammen bleiben, die Förderschule Uelzen solle als Anker für die Lehrkräfte erhalten werden. KTA Schmidt unterstützt den Antrag. Die Arbeit der Oberschulen solle in keiner Weise angezweifelt werden, man wolle sich lediglich „eine Tür offenhalten“. KTA Scholing stellt in Frage, ob ein Lernort Förderschule noch benötigt werde. Seit 18 Jahren werde schrittweise die Abkehr von der Förderschule vollzogen. Der Beschluss 2017 sei ausschließlich zum Erhalt der Dienststelle gefasst worden. Herr Finke bemängelt, dass die Personal- bzw. Ressourcenfrage nicht im Antrag erwähnt sei. Das Problem der Zusammengehörigkeit der Förderschullehrer sei nachvollziehbar. Trotzdem sehe er den Antrag als Schritt in Richtung Exklusion. KTA Scholing bringt einen Änderungsantrag ein. Der vorliegende Antrag solle um eine Befristung für ein Jahr ergänzt werden, weil der Schulausschuss erwartet, dass dieser Zeitraum dazu genutzt wird, durch untergesetzliche Regelungen die Qualität der sonderpädagogischen Förderung auch unter den Rahmenbedingungen des RZI zu sichern und weiterzuentwickeln. EKR Liestmann gibt zu bedenken, dass eine Befristung keinen Druck aufbaue, sondern jährliche Beschlüsse die Folge seien. Hierüber lässt die Vorsitzende abstimmen.

Ja: 6

Nein: 6

Enthaltungen: 1

Der Änderungsantrag ist somit abgelehnt.

Nunmehr lässt die Vorsitzende KTA Großmann über den eigentlichen Antrag abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

5

Enthaltungen:

1

 

 

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Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu beantragen, die Förderschule Uelzen fortzuführen und somit die Aufhebung vom 21.06.2017 gem. § 106 Niedersächsisches Schulgesetz zu widerrufen.

 

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Anlagen zur Vorlage