ALLRIS - Auszug

06.06.2018 - 6 Ausweisung des Naturschutzgebietes "Brambostele...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor. Anschließend gibt Frau Hartmann anhand einer Präsentation weitere Informationen über das Gebiet. Durch die Änderung der bestehenden Verordnung wird diese an die europäischen Vorgaben angepasst. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und bei der Erarbeitung des Verordnungsentwurfes soweit wie möglich berücksichtigt.

 

KTA Meyer nimmt an der Sitzung (16:37 Uhr) teil.

 

KTA Hyfing führt aus, dass die Abwägung und die entsprechenden Unterlagen aus seiner Sicht sehr gut erarbeitet wurden. Er bittet darum, dass in den nächsten Verordnungen die Flughöhenbeschränkung aufgrund der Nichtzuständigkeit des Landkreises entfällt. Frau Hartmann teilt mit, dass dies bereits bei den kommenden Verfahren berücksichtigt wird.

Zudem wolle er wissen, weshalb das Angeln in dem Gebiet nunmehr vollständig untersagt wird. Bei den angelbaren Arten handele es sich um die Bachforelle und den Aal. Beide seien keine Anhang II Arten, die besonders geschützt werden müssten. Dazu führt Frau Hartmann aus, dass die Bachforelle für die Fortpflanzung der Flussperlmuschel eine wichtige Rolle spiele. Damit die Flussperlmuschel (Art des Anhang II) sich in dem Gebiet gut entwickeln könne, müsse der Bestand der Bachforellen erhalten werden und eine angelfischereiliche Nutzung würde diesem Ziel entgegenstehen.

 

KTA Hyfing stellt die Frage, ob die Flussperlmuschel in dem Gebiet vorhanden ist. Frau Hartmann führt aus, dass in diesem Gebiet derzeit kein Vorkommen der Flussperlmuschel vorhanden ist. Jedoch sei das Gebiet für den Fortbestand der Art in der Gerdau von sehr wichtiger Bedeutung. In diesem oberen Bereich können wichtige Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, die die Lebensbedingungen in den unteren Bereichen verbessern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

-

Enthaltungen:

-

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet „Brambosteler Moor“ in der Gemeinde Wriedel, Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf, Landkreis Uelzen und der Stadt Munster, Landkreis Soltau-Fallingbostel, vom 23. Juni 1988 (Anlage 6) einschließlich der maßgeblichen Karte (Anlage 5) zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.