ALLRIS - Auszug

12.06.2018 - 6 Entwurf Abfallwirtschaftskonzept für den Landkr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Goerge leitet ein, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb gemäß § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet sei, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und dieses gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NabfG) für mindestens fünf Jahre im Voraus zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben sei.

Der vorliegende Entwurf beziehe sich auf den Konzeptzeitraum 2018 bis 2023 und sei von der Firma Atus, Hamburg, erstellt worden. Ziel des Konzeptes sei die Bewertung der heutigen Situation der Abfallwirtschaft im Landkreis Uelzen und daraus die Entwicklung von Verbesserungen, Optimierungen durch geplante Maßnahmen. Der geplante Ablauf sei folgender: heute erfolge die Abstimmung und Beschlussfassung zum Entwurf durch den Betriebsausschuss, der Entwurf werde dann weiter an den KA und KT geleitet. Danach sei die öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Aus dieser Beteiligung können sich ggfs. noch Hinweise, Anmerkungen und Einwendungen ergeben, die dann geprüft werden. Erst danach werde die Endfassung dem Betriebsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Herr Goerge erklärt im Weiteren, dass er davon ausgehe, dass die Endfassung zur nächsten Betriebsausschusssitzung, spätestens ansonsten zum Ende des Jahres, vorliegen werde.

Den Entwurf im Detail stellt Herr Dr. Tiebel von der Firma Atus vor. Herr Dr. Tiebel erklärt, dass er im Wesentlichen auf sechs große Themenblöcke eingehen werde:

Restabfall, Organische Abfälle, mögliche Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, Sperrmüllerfassung und Verpackungsentsorgung.

Aus diesen Themenblöcken ergäben sich die wesentlichen Empfehlungen und Maßnahmen für das künftige Konzept.

Einleitend erläutert er zu dem Themenpunkt Restmüll, dass die im letzten Konzept dargestellte Mengenentwicklung nun rückläufig sei, tendenziell sich das Volumen hin zu kleineren Behältern – insbesondere 40 l Behälter -  verschiebe und damit die Maßnahmen, Restmüll zu reduzieren, erfolgreich greifen würden.

Interessant seien die verschiedenen Optionen der künftigen Restmüllbehandlung. KTA Widdecke fragt nach dem derzeitigen Vertragspartner. Herr Dr. Tiebel antwortet, dass der derzeitige Vertrag mit Veolia/EEW (Arge Accu) bestehe und noch bis 2022 gültig sei.

Bei den sich anschließenden Optionen handelt es sich um folgende:

- Ausschreibung der Entsorgung der Restmüllmengen;

- Kooperation mit der GfA Lüneburg (derzeitiger Vertragspartner der Arge), zu der bereits auch jetzt schon der Feinkornanteil des Restmülls in die MBA transportiert werde oder

- als dritte Möglichkeit die Investition in eine eigene Umschlags- oder mechanische Aufbereitungsanlage am Standort Oldenstadt.

Die Kosten bzw. aktuelle Marktsituation stelle sich derzeit folgendermaßen dar: 80 – 90,-€ /t Entsorgungskosten zzgl. 8 €/t Transport. Das würde zu Gesamtkosten in Höhe von 1,95 Mio. € führen (entspricht rund 97,60 €/t).

Herr Joseph ergänzt, dass eine eigene Anlage favorisiert würde, da hier weniger Schnittstellen entstehen wie sich bei dem jetzigen auf eine Vertragslaufzeit von 17,5 Jahren ausgelegten Vertrag zeige. Bei der Variante Kooperation mit der GfA Lüneburg gemäß § 108, Abs. 6 GWB, die die Übernahme von Bioabfallmengen im Gegenzug zur Restmüllentsorgung vorsehe, sei zu bedenken, dass diese Bioabfälle deutlich stärker verschmutzt seien als die Uelzener und dadurch ggfs. das Nachrüsten von Technik erforderlich wäre, um auch weiterhin die Anforderungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost einhalten zu können.

Herr Dr. Tiebel ergänzt dazu, dass man in diesem Fall sicher auch im Rahmen der Verhandlung die städtischen – stärker verschmutzten - Bereiche ausschließen und nur aus bestimmten Bereichen den Bioabfall nehmen könne, um eine möglichst hohe Qualität der Bioabfälle zu haben.

Bei den Bioabfällen könne man einen deutlichen Aufwärtstrend erkennen. Das sei genau das, was initiiert worden sei – den Anteil der Speisereste aus dem Restmüll in den Bioabfall wie gewünscht umzuleiten.

Empfehlungen insbesondere auch durch die Mengenentwicklung aber auch gesetzliche Änderungen seien u.a. die Überdachung einer Teilfläche der Rotte und der Verkehrsflächen, um trockenen Kompost zu haben aber auch um trockenes Material absieben zu können. Die entsprechenden Planungen dazu seien bereits angeschoben. Insgesamt könne man noch rund 1.800 bis 2.500 t in der Bioabfallvergärungsanlage unterbringen.

Bei der Weiterentwicklung der Entsorgungsanlage Borg haben sich Veränderungen ergeben: der Kleinanliefererbereich sei 2017/2018 um eine Fläche von rund 1.200 m² erweitert worden, die Errichtung einer Bohrschlammaufbereitungsanlage in 2018 sei geplant, überdachte Flächen sollen im Bereich Kompostlager geschaffen werden.

Herr Joseph erläutert hierzu, dass die Kompostierung ursprünglich mal auf eine Jahresmenge von 10.000 t ausgelegt gewesen sei. Zwischenzeitlich sei die Bioabfallvergärungsanlage aber auf eine Jahresleistung von 18.000 t ausgelegt und die Fläche der sich anschließende Rotte aufgrund des Baus um 1/5 der Fläche reduziert worden. Das bereitet saisonal bedingt verschiedene Probleme wie  bspw. feuchte Mieten, bei denen die Absiebung dann nicht funktioniert, vernässte Siebüberläufe, die als sehr schwerer Abfall teuer entsorgt werden.

KTA Widdecke fragt nach Möglichkeiten der Trocknung. Herr Joseph antwortet, dass ein Teil der Nachrotte mit warmer Abluft aus der Anlieferungshalle zur Trocknung beaufschlagt werden könne.  Diese könne aber nur sinnvoll nach Überdachung der Flächen genutzt werden. KTA Widdecke schlägt vor, die Trocknung bei der BIGARO in Rosche zu nutzen. Herr Joseph antwortet, dass der Transport des Materials und der Aufwand dazu in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe.

Herr Dr. Tiebel fährt fort und geht auf die möglichen zukünftigen Planungen im Bereich Oldenstadt ein. Im Vergleich zum Entsorgungszentrum Borg sei der Betriebshof sehr zentral gelegen. Der Erwerb eines zusätzlichen Grundstücks auf der Rückseite des Betriebshofgeländes eröffne einige Möglichkeiten. So könne optional ab 2022 eine Umschlaganlage oder Mechanische Aufbereitungsanlage für Restmüll statt in Borg auf diesem Betriebsteil geplant werden, was u.a. neben der zentralen Lage auch äußerst positive Auswirkungen durch enorme Einsparungen im Abfuhrbetrieb nach sich ziehen würde. Die Halle Borg könne dann als zusätzliche Halle für die Kompostierung mit genutzt werden.

Zum Thema Sperrmüll führt Herr Dr. Tiebel aus, dass es bereits einen Antrag seitens der CDU gäbe, die einmal jährliche – kostenfreie -  Sperrmüllabholung umzustellen auf eine Abrufabfuhr.

Herr Peters ergänzt, dass zwischenzeitlich ein gegenläufiger Antrag auf zweimal jährliche Straßensammlung gestellt worden sei. Herr Dr. Tiebel erläutert die Vor- und Nachteile beider Systeme. Herr Peters blickt noch einmal zurück auf die Jahre 1996 bis 2002, in denen es nur die Abrufabfuhr gegeben hätte. Durch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung sei es dann wieder zur einmal jährlichen Sammlung pro Haushalt gekommen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb und auch er sehen in der Abrufabfuhr den richtigen Weg. Auch Herr Joseph hält das Abrufsystem für zielführender.

Dr. Tiebel erläutert kurz, dass die Abrufabfuhr dann ggfs. mit einer kostenfreien Abholung pro Haushalt verbunden sei und bei Mehrfamilienhäusern/Mietwohnanlagen sachlogisch mehrere kostenlose Abholungen pro Grundstück vorzusehen seien. Der Vorsitzende KTA Hüdepohl merkt an, dass die Thematik einschließlich der beiden Anträge zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden sollen. KTA Ziplys bittet um Anhang der Vortragsunterlagen an das Protokoll.

Herr Dr. Tiebel weist abschließend zu der Sperrmüllproblematik noch einmal darauf hin, dass in diesem Bereich auch Personaleinsparungen möglich wären, in dem die Fahrer stärker in die Ladertätigkeiten mit eingebunden würden und auf einen zweiten Werker verzichtet werden könnte.

Zu dem letzten Themenpunkt der Verpackungsentsorgung führt Herr Dr. Tiebel aus, dass immer noch sehr viele Leichtverpackungen (LVP) im Restmüll enthalten seien. Hier könne ein besseres System Abhilfe schaffen und zu höherer Effizienz führen. Dies sei durch neue gesetzliche Möglichkeiten gegeben. Allerdings dürfe die Rahmenvorgabe nicht über das bestehende Restmüllsammelsystem hinausgehen. Herr Peters ergänzt, dass das eine 14 tägige Abholung von gelben Tonnen bedeute.

DSD führe für die Einführung von gelben Tonnen eine erhöhte Fehlwurfrate verbunden mit höheren Kosten als Gegenargument ins Feld. Die Rahmenvorgabe könne der AWB frühestens Anfang Januar 2019 machen. Geplant seien hier folgende Eckdaten:

-          Feste Tonnen und zusätzlich ein Sack für Überhangmengen sowie die 14-tägige Abholung.

-          Eine übliche Behältergröße für den Privathaushalt bei der gelben Tonne sei die 240 l Tonne

KTA Hüdepohl stellt den Entwurf zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreistag nach Beratung, der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens für den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Uelzen 2018 bis 2023 zuzustimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage