ALLRIS - Auszug

13.06.2018 - 7 Änderung der Satzung des Landkreis Uelzen zur F...

Reduzieren

Verlaufsprotokoll

 

Reduzieren

Herr Dr. Blume leitet den Tagesordnungspunkt ein und bezieht sich auf die letzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.05.2018, in der er auf die geplante Landesregelung zur Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen eingegangen ist und angeregt hatte, die Kindertagespflege entsprechend der Landesregelung beitragsfrei zustellen. Während zu dem Zeitpunkt das Land die Beitragsfreiheit in der Kindertagespflege nicht vorgesehen hat, besteht inzwischen die Zusage Kindertagespflege in die Beitragsfreiheit einzubeziehen.

Da noch keine abschließende Regelung zwischen dem Land und den niedersächsischen Kommunen getroffen wurden, aber Planungssicherheit und eine Gleichbehandlung der Kindertagespflege erforderlich sind, soll der Beschluss vor der geplanten Gesetzesänderung zum 01.08.2018 in den Kreistag gehen, um eine Umsetzung zu ermöglichen.

Fr. Lindenthal hebt, bezugnehmend auf die Vorlage hervor, dass seitens des Landes keine Sicherstellung der Kostenübernahme für ergänzende Kindertagespflege (für Kinder die sowohl eine Kita und ergänzend eine Kindertagespflege besuchen) besteht. Diesen Kostenbeitrag soll zukünftig der Landkreis Uelzen übernehmen. Zusätzliche Kosten in der Kindertagespflege, wie bspw. Verpflegung oder zusätzliche Förderangebote, werden laut Satzung nicht übernommen. Es wird die Änderung der Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die als Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 22 – 24 a, 90 Sozialgesetzbuch VIII – SGB VIII – (Satzung Kindertagespflege) zu beschließen.