ALLRIS - Auszug

16.08.2018 - 6 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Der Vorsitzende Herr Ziplys führt kurz ins Thema ein, das den Ausschuss seit April 2012 beschäftigt. Er dankt allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern der Verwaltung, darunter auch den mittlerweile Ausgeschiedenen Herrn Peters und Herrn Partzsch, für die Bearbeitung dieser umfassenden Thematik.

Herr Seeck wiederum bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für das gezeigte Vertrauen in die Verwaltung und die gute Zusammenarbeit. Herr Partzsch, der ehemalige Amtsleiter, wäre gern dabei gewesen, ist aber urlaubsbedingt abwesend.

Er verweist auf den Vortrag von Frau Narberhaus von der letzten Sitzung am 05.06.18, an den inhaltlich heute angeschlossen wird. Zwischenzeitlich hat am 25.06.18 der Erörterungs-termin mit den öffentlichen Stellen stattgefunden, der aber zu keiner inhaltlichen Änderung im RROP geführt hat. Die Ergebnisdokumentation war der Vorlage angefügt.

Anhand einer Präsentation (Anlage 1) erläutert Herr Seeck Hintergrund und Grundsätze der Raumordnung, aus der sich die Aufgaben des RROP ergeben. Über die Bestandteile des RROP leitet er über zur Gliederung und den Gliederungselementen. Danach werden zusammenfassend die wesentlichen Inhalte des RROP 2018 dargelegt.

Im Zusammenhang mit den Festlegungen zur Landwirtschaft präsentiert Frau Narberhaus - aufgrund einer Bemerkung von Herrn Fabel aus dem letzten Ausschuss - eine GIS-Analyse (S 58 der Präsentation), die die Überlagerung der "Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft" mit Flächen für den Naturschutz darstellt.

 

Herr Fabel findet die Darstellung im RROP nicht treffend. Er sieht zu viele Einschränkungen für die Landwirtschaft. Die Einwendungen der Landwirtschaft z. B. vom Bauernverband sind nicht genügend berücksichtigt worden. Dem entgegnet Herr Seeck, dass bisher kein land-wirtschaftliches Vorhaben baurechtlich abgelehnt worden ist, da es sich nicht um raumbedeutsame Vorhaben handelt.

Herr Seeck setzt seinen Vortrag fort und geht nun auf das "Vorbehaltsgebiet Wald" ein. Er beendet seine Ausführung mit den sonstigen Standort- und Flächenanforderungen.

 

Herr KTA Scholing begrüßt die Ausweitung der Windenergieflächen, kritisiert aber, dass die Abgeordneten in dieser Legislaturperiode nicht ausreichend bei der Auswahl der Kriterien für die Tabuzonen beteiligt waren. Außerdem befürchtet er durch den Bau der A 39 große Einschränkungen/Nachteile. Diese werden durch Sandabbau entlang der Trasse noch verstärkt.

Weiter kritisiert er, dass das geeignete Ziel, die Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte zu konzentrieren, durch die Erlaubnis, eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung auch außerhalb der zentralen Standorte betreiben zu dürfen, wie-der verwässert wird. Insgesamt könne er so diesem Entwurf nicht zustimmen.

 

Herr KTA Dobslaw äußert sich kritisch in Hinblick auf die neu gebildeten Samtgemeinden Aue und Bevensen-Ebstorf, dass es in beiden Fällen bei zwei Grundzentren bleibt und man nicht konsequent die Entscheidung für eines betreibt. Er bedauert, dass es keine Arbeits-gruppe zur Siedlungsentwicklung mehr gebe und fordert eine strengere Steuerung der Siedlungsentwicklung durch den Landkreis.

 

Herr KTA Fabel widerspricht Herrn Scholing. Der Ausschuss sei in die Frage der Windkraft keineswegs zu wenig eingebunden worden. Seiner Ansicht nach habe man sich eher zu lange mit den Vorranggebieten Windenergie befasst habe - es sei höchste Zeit für einen abschließenden Beschluss, damit endlich Bürgerwindparks gebaut werden können. Wegen der starken Einschränkungen der Landwirtschaft würde er dem RROP in dieser Form nicht zustimmen.

Außerdem wundert er sich, dass der Ort Hösseringen mit dem Landwirtschaftsmuseum nicht als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus festgelegt wurde.

 

Herr KTA Staßar möchte sich ebenfalls bei den Verwaltungsmitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken. Auch er ist der Meinung, dass sich der Ausschuss ausreichend mit der Windenergie und den grundlegenden Kriterien beschäftigt habe.

 

Herr KTA Beecken hat bereits bei der Entwicklung des vorigen RROP's mitgewirkt und fragt nun nach der Gültigkeitsdauer. Herr Seeck führt aus, dass die Geltungsdauer 10 Jahre beträgt; danach sei zu überprüfen, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist. Wird dies bejaht, hat man wieder 10 Jahre Zeit, ein neues Programm zu beschließen. Jedoch ist das RROP unverzüglich an Änderungen und einer Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms anzupassen.

Er rechtfertigt den Vorschlag, in den beiden neuen Samtgemeinden jeweils zwei Grund-zentren zu erhalten, weil die Absicht sei, zusätzlichen Verkehr zu vermeiden. Aufgrund der Entfernung zwischen beiden Grundzentren ist eine grundzentrale Ausstattung für beide Standorte vertretbar.

Zu Hösseringen erklärt er, dass bei der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus immer erhöhte technische Infrastruktur vorausgesetzt werde, z. B. größere Hotelanlagen. Daneben sei auch eine überdurchschnittliche hohe Gästeübernachtungszahlen > 50.000 bzw. Tages-gäste (> 100.000) notwendig und dass der Tourismus im Ort eine hohe wirtschaftliche Bedeutung habe. Dies sei in Hösseringen/Suderburg nicht der Fall, hier überwiege die "Erholung". Daher ist Hösseringen ein Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung, da sein Schwerpunkt eher in der Erholungsnutzung mit seinen landschaftlichen Reizen liege

 

Anschließend stellt Herr Schönheim, vom Büro BMS-Umweltplanung Struktur und wesentliche Inhalte des Umweltberichts vor (Anlage 2).

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, verliest Herr Ziplys den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:
Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, über die sich aus den Abwägungssynopsen zum RROP Entwurf 2015, zum RROP Entwurf 2016 und zum RROP Entwurf 2017 ergebenden Abwägungsvorschläge und das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen 2018 mit der Beschreibenden und Zeichnerischen Darstellung gemäß § 5 Abs. 5 NROG als Satzung zu beschließen. Der Kreistag nimmt die weiteren RROP-Unterlagen wie die Begründung mit Anhang, den Umweltbericht und die Ergebnisdokumentation für den Erörterungstermin zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage