ALLRIS - Auszug

23.08.2018 - 6 Ausweisung des Naturschutzgebietes "Kiehnmoor" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger führt anhand der Vorlage kurz in das Ausweisungsverfahren ein und übergibt das Wort an Frau Hartmann. Diese gibt anhand einer Power-Point-Präsentation Informationen zum Ausweisungsverfahren und zu den vorgenommenen Änderungen der Schutzgebietsverordnung. KTA Hyfing fragt nach der Aktualität der genutzten Kartierergebnisse. Herr Dittmer führt aus, dass die Kartierung des Gebietes abgeschlossen sei und die aktuellen, wenn auch vorläufigen Ergebnisse zu den vorkommenden Lebensraumtypen im Ausweisungsverfahren berücksichtigt wurden. Der Vorsitzende stellt Herrn Menge die Frage, ob eine Bewirtschaftung der Waldflächen durch die Vorgabe des 40 m Rückegassenabstands einzuhalten noch möglich sei. Herr Menge beantwortet die Frage aus Sicht des Forstamtes und nicht als Kreisnaturschutzbeauftragter. Der Abstand von 40 m führt zu Einschränkungen, da die technischen Geräte einen Arbeitsbereich von ca. 10 m zu jeder Seite haben. Somit verbleibt ein 20 m Streifen, der nur motormanuell bewirtschaftet werden kann. Herr Dittmer weist darauf hin, dass die Thematik im Kiehnmoor eine geringe Bedeutung hat, da es sich bei den Lebensraumtypen fast ausschließlich um Moor- und Bruchwälder handelt. Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet „Kiehnmoor“ in den Gemeinden Wriedel, Eimke und Faßberg, Samtgemeinden Altes Amt Ebstorf und Suderburg, Landkreis Uelzen und Celle vom 20. Januar 1992 entsprechend dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung (Anlage 7 zur Vorlage) sowie die maßgebliche Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet "Kiehnmoor" (Anlage 6 zur Vorlage) zu beschließen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 3 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.