Landrat Dr. Blume trägt vor, dass die FDP beantragt habe, den Antrag, der unter TOP 13 dieser Tagesordnung aufgerufen werde, aufgrund von Dringlichkeit bereits heute zu beraten und zu beschließen. Dringlichkeit liege bereits deshalb nicht vor, weil der zu bescheidende Sachverhalt erst auf der Basis noch zu erhebender Daten bzw. gutachterlicher Grundlagen näher beurteilt werden kann. Ein Schnellschuss des Landkreises könne auch kontraproduktiv sein, da ggf. auch das Land Niedersachsen als Oberste Wasserbehörde diesbezüglich aktiv werde.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag heute aufgrund von Dringlichkeit beraten werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja: | 4 |
Nein: | 33 |
Enthaltungen: | 3 |