ALLRIS - Auszug

12.03.2019 - 7 Ausweisung des Naturschutzgebietes "Langenbrügg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger stellt den Sachverhalt anhand der Vorlage kurz da. KTA Widdecke nimmt Bezug zum § 7 Abs. 3 Nr. 4 des Verordnungsentwurfes. Er würde eine Änderung des Wortes „benachrichtigen“ in „beteiligen“ begrüßen. (Nachtrag: Nach Rücksprache mit dem Justiziar des Landkreises Uelzen ist ein Austausch der Wörter im Verordnungsentwurf (benachrichtigen in beteiligen) rechtlich möglich. Die entsprechende Anpassung des Entwurfes ist erfolgt.)

 

KTA Hyfing nimmt Bezug zum § 3 Abs. 1 Nr. 10 der Verordnung (Einbringen gentechnisch veränderte Organismen). Das Verbot gehe aus seiner Sicht zu weit, es würde jetzt etwas verboten werden, was in Zukunft genutzt bzw. möglich sein sollte. Wenn ein Produkt ein Zulassungsverfahren durchlaufen hat, müsse dies auch genutzt werden können. Insbesondere solche Produkte die nach dem Verfahren Crispr-Cas behandelt / hergestellt wurden, sind zuzulassen. Herr Dittmer führt dazu aus, dass sich der Entwurf der Verordnung an den Vorgaben der Musterverordnung des Landes Niedersachsen orientiert. Eine Auskreuzung mit Wildarten können zudem nicht ausgeschlossen werden. Dies führe zu einer Veränderung der Arten innerhalb des Naturschutzgebietes. Eine Streichung dieses Verbotes könne fachlich nicht vertreten werden. Diese Auffassung teilen Frau Engelhardt und Herr Krüger ebenfalls. Auf regionaler Ebene sollte nicht über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen in Schutzgebieten entschieden werden. KTA Hyfing stellt daraufhin den Antrag, dass das Verbot des § 3 Nr. 10 (Einbringung von gentechnisch veränderten Organismen) aus dem Verordnungsentwurf gestrichen wird. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Mit 3 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend trägt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und lässt über diesen - mit der beantragten Änderung durch KTA Widdecke - abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Langenbrügger Moor“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 5 zur Vorlage) und die maßgebliche Karte (Anlage 3 zur Vorlage) unter Berücksichtigung der Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 zu beschließen. Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.